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Strichprobenkontrollen

Friseurbesuch: Negativer Corona-Test und FFP2-Maske verpflichtend

Kärnten – Ab 8. Februar dürfen Friseure und andere körpernahe Dienstleister wieder aufsperren. Dabei gelten jedoch für Mitarbeiter und Kunden strenge Maßnahmen. 

 Weniger als 1 Minute Lesezeit (95 Wörter) | Änderung am 02.02.2021 - 10.24 Uhr
Im Ö1-“Morgenjournal” sprach Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) über die neuen Corona-Maßnahmen. Der Handel, Friseure und andere körpernahe Dienstleister dürfen ab 8. Februar wieder aufsperren. 

Strenge Maßnahmen

Ein Friseurbesuch ist dann aber nur mit negativem Corona-Testergebnis möglich. Dies gilt auch für andere körpernahe Dienstleister. Mitarbeiter müssen wöchentlich getestet werden. “Hier liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber, es wird auch stichprobenartige Kontrollen seitens der Gesundheitsbehörden und der Exekutive geben”, so Gesundheitsminister Anschober. Zusätzlich zum negativen Corona-Test muss von Mitarbeitern und Kunden eine FFP2-Maske getragen werden.
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