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Der Friseurbesuch ist bald nur mit einem Antigen- oder PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, möglich.
SYMBOLFOTO Der Friseurbesuch ist bald nur mit einem Antigen- oder PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, möglich. © pixabay.com

Das ist zu beachten:

Mit diesen Corona-Tests dürft ihr künftig zum Friseur

Kärnten/Österreich – Ab Montag, dem 8. Februar, kommt es in Österreich zu einigen Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Termine bei Friseuren oder anderen körpernahen Dienstleistern können dann wieder wahrgenommen werden, allerdings nur mit einem geeigneten Corona-Test. Wir haben für euch zusammengefasst, worauf ihr vor eurem nächsten Friseurbesuch achten müsst.

 2 Minuten Lesezeit (345 Wörter) | Änderung am 02.02.2021 - 18.52 Uhr

“Welche Tests gelten als Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen?” – Viele 5-Minuten-Leserinnen und Leser stellten uns seit gestern diese Frage. Wir haben die wichtigesten Informationen vom Gesundheitsministerium zu den Lockerungen der Corona-Maßnahmen bei körpernahen Dienstleistern für euch zusammengefasst.

Diese Tests gelten

Um in Zukunft einen Friseurbesuch wahrnehmen zu können, braucht man einen Antigen- oder PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dabei zählt der Zeitpunkt der Probenahme. Wichtig ist jedoch: Als Nachweis gilt das negative Testergebnis nur dann, wenn es eindeutig der Person zuordenbar ist, etwa mit einem ärztlichen Zeugnis, einem Laborbefund, dem behördlichen Testergebnis einer Teststraße oder der Testbestätigung einer Apotheke. Als Identifikationsnachweis muss ein Ausweis, etwa der Führerschein oder ein Personalausweis, zum Termin mitgenommen werden.

Vorsicht bei Selbsttests

Selbsttests, die etwa zuhause im Wohnzimmer durchgeführt werden können, dürfen nicht als Zutrittstests verwendet werden. Hierbei könne nämlich nicht kontrolliert werden, ob der Test korrekt durchgeführt wurde und wer den Test durchgeführt hat.

Müssen alle Altersgruppen einen Test machen?

Für Kinder bis 10 gilt das Testergebnis der Eltern bzw. eines oder einer Erziehungsberechtigten. Ab dem Alter von 10 Jahren brauchen Kinder jeodch ein eigenes Testergebnis um körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Wer kontrolliert, ob ich einen negativen Test vorweisen kann?

Der jeweilige Betrieb darf Dienstleistungen nur jenen Personen anbieten, die ein negatives Testergebnis vorweisen können. Die lokale Gesundheitsbehörde wird dies – in Kooperation mit der Polizei – stichprobenartig überprüfen, heißt es seitens des Gesundheitsministeriums.

Ist ein Test nach einer COVID-Infektion notwendig?

Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind, müssen sich vor Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung nicht testen lassen. Sie müssen aber dennoch – z.B. beim Frisör – eine FFP2-Maske tragen. Als Nachweis gilt eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten vor der vorgesehenen Dienstleistung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten.