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Wir haben die wichtigsten Corona-Maßnahmen für Schüler und das Lehrpersonal für euch zusammengefasst.
SYMBOLFOTO Wir haben die wichtigsten Corona-Maßnahmen für Schüler und das Lehrpersonal für euch zusammengefasst. © pixabay.com

Die Corona-Maßnahmen zum Schulstart im Überblick:

Oberstufen­schüler müssen FFP2-Masken tragen – Lehrer auch?

Kärnten – Am kommenden Montag geht der Präsenzunterricht in Kärntner Schulen wieder los. Schülerinnen und Schüler der Oberstufen müssen dann in der Schule (fast) durchgehend FFP2-Masken tragen. Doch wie sieht es bei den Lehrern aus? Wir haben die wichtigsten Corona-Maßnahmen zum Schulstart für euch zusammengefasst.

 5 Minuten Lesezeit (681 Wörter) | Änderung am 11.02.2021 - 21.39 Uhr

Vor lauter Verordnungen und Anordnungen ist es zur Zeit oft schwer, den Überblick zu behalten. Fakt ist: Oberstufenschüler müssen nach den Semesterferien wöchentlich getestet werden und eine FFP2-Maske so gut wie durchgehend tragen (kurze Pausen sind erlaubt, etwa bei geöffneten Fenstern oder im Freien). Doch wie sieht es bei den Lehrern aus? Welche Pflichten haben sie nach der Öffnung der Kärntner Schulen am kommenden Montag?

Aktuelle Maßnahmen in Schulen

Auf Anfrage von 5-Minuten bei der Kärntner Bildungsdirektion wurden die Corona-Maßnahmen, die beim Präsenzunterricht gelten, näher erläutert. Wir haben die wichtigsten Regeln des Bildungsministeriums für euch zusammengefasst:

Corona-Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler:

Präsenzunterricht und Schichtbetrieb

  • Schülerinnen und Schüler der Volksschulen und die 1. bis 4. Schulstufe der Sonderschulen sind nach den Semesterferien wieder im durchgehenden Präsenzbetrieb.
  • Die Mittelschulen, die Unterstufen der allgemein bildenden höheren Schulen und die Polytechnischen Schulen befinden sich dann im Schichtbetrieb.
  • Schülerinnen und Schüler ab der 5. Schulstufe der Sonderschulen, an AHS-Oberstufen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie Berufsschulen befinden sich grundsätzlich ebenfalls in einem zweitägig wechselnden Präsenzunterricht.
  • Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Betreuung ist der Nachweis eines negativen Antigen-Tests.

MNS- und FFP2-Tragepflicht

  • Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, haben Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In Mittelschulen und AHS-Unterstufen tragen Schülerinnen und Schüler im gesamten Schulgebäude MNS. Ab der 5. Schulstufe müssen Schülerinnen und Schüler FFP2-Masken tragen.
  • In Volks- und Sonderschulen gilt die MNS-Pflicht für Schülerinnen und Schüler nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume. Die Schulbehörde kann jedoch für bis zu zehn Tage anordnen, dass alle Personen während des gesamten Tages im gesamten Schulgebäude Mund-Nasen-Schutz zu tragen haben, sofern COVID-19-Verdachtsfälle aufgetreten sind.

Nasenbohrtests an Schulen

  • Für die Teilnahme am Unterricht oder an der Betreuung haben Schülerinnen und Schüler am Schulstandort einen anterio-nasalen Selbsttest („Nasenbohrertest“) durchzuführen. Die Tests werden am Schulstandort bereitgestellt. Schülerinnen und Schüler testen sich jeweils am 1. Tag der Anwesenheit in der Schule (Präsenzunterricht bzw. Betreuung) und bei mehr als zweitägigem Schulbesuch ein weiteres Mal pro Woche. Zwischen den Tests muss mindestens ein Kalendertag liegen.
  • Für Schülerinnen und Schüler im Alter von unter 14 Jahren (Sekundarstufe I) ist eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten, dass ihr Kind den Test in der Schule durchführen darf, einzuholen.
  • Ab der 9. Schulstufe haben auch negativ getestete Schülerinnen und Schüler FFP2-Masken zu tragen.
  • War ein Schüler/eine Schülerin bereits an COVID-19 erkrankt und kann eine ärztliche Bestätigung oder einen Antikörpertest vorlegen, die/der nicht älter als sechs Monate ist, dann ist der Test nicht durchzuführen.

Etwas anders sehen die Regeln beim Lehrpersonal aus. Hier ein Überblick:

Corona-Maßnahmen für das Lehrpersonal:

FFP2-Maskenpflicht und Ausnahmen

  • Lehrpersonen und Personen, die in der Schulverwaltung arbeiten, haben grundsätzlich FFP2-Masken zu tragen. Maskenpausen sind vorzusehen (z.B. zwischen Unterrichtseinheiten). Dabei ist auf gute Durchlüftung zu achten.
  • Die FFP2-Masken-Pflicht für das Lehrpersonal entfällt, wenn alle sieben Tage das negative Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 vorgewiesen wird. Das Ergebnis ist der Schulleitung vorzulegen. In dem Fall gilt für das Lehrpersonal jedoch MNS-Pflicht.
  • Ein freiwilliger Selbsttest („Wohnzimmertest“), die wöchentlich jeweils donnerstags seitens des BMBWF an Schulen geliefert werden, führt mangels ausdrücklich geforderten Nachweises nicht zu einer Befreiung von der FFPͮ-Maskenpflicht.

Testungen für Lehrpersonal

  • Lehrpersonen wird im Sinne der Vorbildwirkung empfohlen, zusätzlich zu den laut COVID-Notmaßnahmenverordnung vorgesehenen Berufsgruppentests Selbsttests an den Schulen durchzuführen.
  • Da die Testung im Gegensatz zu Berufen wie beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen für Lehrpersonen nicht verpflichtend ist, sind die Testungen unabhängig davon, ob es sich um einen Selbsttest oder die Teilnahme an einer bevölkerungsweiten CoV-Testung handelt, in Zeiten zu absolvieren, in denen durch die Lehrpersonen kein stundenplanmäßiger Unterricht gehalten wird.