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Aktuell - Kärnten
Auch Supermärkte müssen ab Montag jedem Kunden und jeder Kundin 20 Quadratmeter Geschäftsfläche zur Verfügung stellen.
SYMBOLFOTO Auch Supermärkte müssen ab Montag jedem Kunden und jeder Kundin 20 Quadratmeter Geschäftsfläche zur Verfügung stellen. © pexels

Regel gilt "für alle Händler":

Ab Montag: 20 Quadrat­meter-Regel gilt auch in Super­märkten

Kärnten – Ab kommendem Montag, dem 8. Februar, darf nur eine Person pro 20 Quadratmeter in einem Geschäft einkaufen. Wie sich nun herausstellte, gilt das auch in den Supermärkten.

 1 Minuten Lesezeit (189 Wörter) | Änderung am 05.02.2021 - 17.39 Uhr

Jedes Geschäft in Österreich muss ab kommendem Montag pro Kunden 20 Quadratmeter Geschäftsfläche zur Verfügung stellen. Das wurde bei den letzten Verschärfungen der Corona-Maßnahmen in Österreich bestimmt. Geschäfte, die weniger als 20 Quadratmeter groß sind, dürfen nur von einem Kunden betreten werden.

Gleichheitsgrundsatz trifft Supermärkte

Wie sich nun herausstellte, sind auch Supermärkte von dieser Regelung nicht ausgenommen. Wie die APA am heutigen Freitag, dem 5. Februar, informiert, wurde von einem Sprecher des Gesundheitsministeriums in diesem Zusammenhang auf den Gleichheitsgrundsatz verwiesen. Durch den Grundsatz müsse die 20 Quadratmeter-Regel für alle Händler gleichermaßen gelten. Die Verschärfung treffe daher auch Händler, die während des Lockdown ihre Geschäfte geöffnet haben durften, also Supermärkte. Vor kleineren Supermärkten ist daher ab Montag eventuell mit Warteschlangen zu rechnen.

Körpernahe Dienstleister ausgenommen

Körpernahe Dienstleister, also Friseure und Co, sind von der Verschärfung ausgenommen. Sie müssen nur 10 Quadratmeter pro Kunde zur Verfügung stellen. Begründet wird die Unterscheidung damit, dass man bei einem Besuch bei einem körpernahen Dienstleister auch einen negativen Corona-Test vorweisen müsse.