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Leben - Kärnten
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Initiative für Grund- und Freiheitsrechte

Richter erklärt: “Ja zu Versammlungen, Nein zum Regeln brechen”

Kärnten – Immer wieder finden in Österreich Versammlungen und Demonstrationen statt. Manche Teilenehmer sind dann der Auffassung, sie müssten sich nicht mehr an die verordneten Maßnahmen halten. Nun äußert sich Manfred Herrnhofer, Vizepräsident des Landesgerichtes Klagenfurt, im Rahmen der "Initiative für Grund- und Freiheitsrechte" zu diesem Thema. 

 1 Minuten Lesezeit (161 Wörter) | Änderung am 07.02.2021 - 12.09 Uhr

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit bildet, laut Herrnhofer, einen der wesentlichsten Eckpfeiler eines demokratischen Rechtsstaats. Deshalb müsse man auch sensibel einschätzen, ob in Einzelfällen die Untersagung einer ordentlich angemeldeten Demonstration überhaupt erforderlich ist. Eines steht aber fest: “Keinesfalls wird durch dieses Grundrecht ein Rechtsbruch legitimiert.”

Bürger müssen sich an die Regeln halten

Nur weil jemand an einer Verordnung (Maskenpflicht, Abstandsregelungen zweifelt, sei dies noch lange kein Grund diese zu missachten. “Einzig und allein der Verfassungsgerichtshof ist dazu legitimiert, eine derartige Normenkontrolle vorzunehmen“, so der Vizepräsident des Landesgerichtes Klagenfurt. Solange dies nicht passiert, seien die Bürger verpflichtet, die Regeln einzuhalten.

Kein Notwehrrecht in der österreichischen Rechtsordnung

Oft hört man von einem sogenannten “Notwehrrecht”, womit Betroffene ihr Verhalten rechtfertigen könnten. “Ein Notwehrrecht gegen vermeintlich verfassungswidrige Bestimmungen existiert in der
österreichischen Rechtsordnung nicht”. Die Initiative für Grund- und Freiheitsrechte distanziert
sich daher deutlich von Aussagen, Personen oder Gruppierungen, die zu solchen rechtsmissbräuchlichen Handlungen aufrufen.

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