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Wirtschaft - Kärnten
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"Beherbergungsverbot ist strikt einzuhalten"

Zweitwohnsitz-Kontrollen ver­schärft: Strafen von bis zu 30.000 Euro

Kärnten – In einzelnen Kärntner Gemeinden hat sich die plötzliche Vervielfachung von Zweitwohnsitz-Anmeldungen zuletzt zum Problem entwickelt. Speziell im nicht-gewerblichen Bereich gibt es mitunter die abenteuerlichsten Ideen, wie die strengen Vorschriften umgangen werden könnten. 

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Derzeit dürfen ausschließlich Gäste, die aufgrund unaufschiebbarer beruflicher Gründe anreisen oder die ein dringendes Wohnbedürfnis haben, beherbergt werden. Speziell im nicht-gewerblichen Bereich gibt es mitunter die abenteuerlichsten Ideen, wie diese strengen Vorschriften umgangen werden könnten – von einwöchigen Mietverträgen für Ferienwohnungen bis zum Erfinden beruflicher Zwecke für Reisen. In einzelnen Kärntner Gemeinden hat sich die plötzliche Vervielfachung von Zweitwohnsitz-Anmeldungen zuletzt zum Problem entwickelt.

Beherbergungsverbot ist strikt einzuhalten”

Solche Umgehungen des Betretungsverbots könnten im schlimmsten Fall dazu beitragen, dass der Lockdown ein weiteres Mal verlängert werden muss. „Und das gilt es unbedingt zu verhindern“, betont auch Sigismund E. Moerisch, Obmann der WK-Fachgruppe Hotellerie. Moerisch appelliert insbesondere an nicht-gewerbliche Beherberger: „Das Betretungsverbot gilt sowohl für gewerbliche als auch nicht-gewerbliche Betriebe. Das bedeutet, es sind absolut keine Beherbergungen aus touristischem Anlass erlaubt.“

Appell der Sparte Tourismus: “An die Regeln halten!”

Kein Verständnis für die Umgehung der Corona-Vorschriften hat Josef Petritsch, Obmann der WK-Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft: „Keine Frage, der Lockdown ist für alle eine Belastung und große Herausforderung. Aber trotzdem müssen wir uns an die Regeln halten und gemeinsam dafür sorgen, dass die Infektionszahlen weiter sinken.“ Schwarze Schafe, die nach Schlupflöchern suchen und die derzeitigen Schutzmaßnahmen umgehen, würden den Bemühungen entgegenwirken, ärgert sich der WK-Tourismussprecher.

Strafen von bis zu 30.000 Euro

Petritsch warnt ausdrücklich davor, nach Schlupflöchern bei der Regelung zu suchen: „Dabei handelt es sich um strafbares Verhalten. Eine solche Umgehung des Betretungsverbots kann dem Vermieter bis zu 30.000 Euro kosten! Für Gäste ist ein Strafrahmen von bis zu 1.450 Euro vorgesehen.“ LH Peter Kaiser kündigte im Rahmen einer Pressekonferenz ebenfalls an, dass es zu verschärften Kontrollen von Zweiwohnsitzen kommen wird.