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UPDATE | Aktuell - Kärnten
© Montage: LPD/Just, 5min.at & Pixabay

Bis zu drei Jahr Haft

Nach Belei­digun­gen im Netz: Martin Rutter wegen Verhetzung angeklagt

Kärnten – Der Kärntner Aktivist Martin Rutter machte im vergangenen Jahr einige Schlagzeilen. Unter anderem kam es zum Zwist mit Landeshauptmann Peter Kaiser. Auch in den vergangenen Monaten machte der ehemalige Landtagsabgeordnete auf sich aufmerksam, weil er mehrmals in Wien auf Corona-Demonstrationen verhaftet wurde. 

 2 Minuten Lesezeit (293 Wörter) | Änderung am 10.02.2021 - 18.33 Uhr

Im vergangenen Jahr hatte Peter Kaiser eine Sachverhaltsdarstellung gegen den Aktivisten Martin Rutter sowie gegen eine zweite Person bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingebracht. Auch der Verein “Insieme” verklagte den Kärntner.

Auslöser war eine zerrissene Regenbogenflagge

Ausschlaggebend damals war eine Kundgebung „Gegen Coronamaßnahmen“ am 5. September 2020 in Wien. Dort wurde im Zuge einer Hassrede vor hunderten von Leuten eine Regenbogenfahne zerrissen worden, mit den Worten ‚Ihr habt keinen Platz in unserer Gesellschaft‘. Daraufhin hatte Kaiser den Aktivisten kritisiert. Damals noch mit den Worten er schäme sich, „dass solche Menschen dem Kärntner Landtag angehört haben.“ Dazu äußerte sich Rutter wiederum in den sozialen Medien.

Landeshauptmann in den sozialen Medien beschimpft

In den Kommentaren wurde Kaiser wie folgt beleidigt: „Leider hasst Peter Kaiser die Kärntner Flagge – aber für andere ‚Pädo Flaggen‘ setzt er sich ein.“ Kaiser zeigte Rutter darauf hin wegen Verhetzung an. Die Folge daraus: Gegen Rutter wurde nun ein Strafantrag wegen Verhetzung und mehreren Verstößen gegen das Mediengesetz eingebracht und er muss sich vor Gericht für sein Verhalten verantworten.

Rutter war “nicht sehr gesprächig”

Dies bestätigt Tina Frimmel-Hesse, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Ihm werden Vergehen nach dem Paragrafen 283, Absatz 2 angelastet. Der Strafrahmen dafür beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Bei den ersten Erhebungen soll Rutter jedoch “nicht gerade gesprächig gewesen sein”, so Frimml-Hesse abschließend.

Rutter hat Aussage verweigert

Im Gespräch mit 5 Minuten erklärt Martin Rutter: “Ja, ich habe Gebrauch von meinem Recht auf Aussageverweigerung gemacht.” Das sei aber kein Geständnis: “Wenn man keine Aussage macht, darf das juristisch weder positiv noch negativ gewertet werden und da ist auch nichts hineinzuinterpretieren.” Vor Gericht will erscheinen. Bisher habe er aber noch nichts von der Staatsanwaltschaft erhalten.

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