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Sonst "ist Friedhof zu sperren"

Winterdienst auf Fried­höfen: Diözese bleibt bei gängiger Praxis

Kärnten – Vor kurzem fällte der Oberste Gerichtshof ein Urteil zum Winterdienst auf Friedhöfen. Dieses beinhaltet, dass alle Betreiber eines Friedhofs eine angemessene Winterbetreuung sicherstellen müssen. Die Diözese Gurk stellt nun fest: "Das ist in der Praxis unmöglich."

 1 Minuten Lesezeit (155 Wörter)

Wie mehrere Medien berichten, brachte der Sturz einer Friedhofsbesucherin in einer Kärntner Gemeinde den Stein vor wenigen Jahren ins Rollen. Nun legt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs fest, dass alle Betreiber eines Friedhofs eine angemessene Winterbetreuung sicherstellen müssen. Der Vermerk “Kein Winterdienst” reiche hingegen nicht mehr aus.

“Das ist in der Praxis unmöglich”

Bezugnehmend auf das Urteil wies nun Burkhard Kronawetter, Leiter des Amtes für Liegenschaften und Recht der Diözese Gurk, in einem Schreiben an die Kärntner Pfarren darauf hin, „dass es in der Praxis unmöglich ist, jeden Zuweg zu jedem Grab vom Schnee zu befreien und zu streuen“. In diesem Zusammenhang wurde die Empfehlung ausgesprochen, bis auf Weiteres die gängige Praxis beizubehalten. „Das bedeutet, dass in der Regel und je nach örtlicher Situation die Hauptwege zum Friedhof geräumt und gestreut werden“, so Kronawetter. Wo dies nicht möglich sei, „ist der Friedhof zu sperren“.