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Archivfoto (Bild wurde vor Corona aufgenommen)
SYMBOLFOTO Archivfoto (Bild wurde vor Corona aufgenommen) © 5min.at

Ein kompliziertes Verfahren:

“Kinder-Faschings­spaziergang” getarnt als Anti-Corona-Demo ?

Völkermarkt – Was eigentlich ein lustiger "Kinder-Faschingspaziergang" werden sollte, musste letztendlich als "Schweigemarsch" bei der BH Völkermarkt gemeldet werden. Nun wird erhoben, ob der Marsch letzten Endes nicht doch eine verbotene Veranstaltung war.

 1 Minuten Lesezeit (227 Wörter) | Änderung am 12.02.2021 - 12.36 Uhr

Adalbert Janesch , der stellvertretende Bezirkshauptmann, erklärt gegenüber 5 Minuten wie es dazu gekommen ist. “Es ist ein sehr kompliziertes Verfahren”, nimmt er vorweg.

Stadtgemeinde untersagt die Veranstaltung

Bei der BH Völkermarkt wurde ein “Kinder-Faschingsspaziergang” gemeldet. Da dies aber unter die Kategorie “Veranstaltung” fällt, wurde die Sache der Stadtgemeinde übergeben. Da laut der geltenden Verordnung aber keinerlei Veranstaltungen erlaubt sind, untersagte die Gemeinde den geplanten Spaziergang. 

Spaziergänger von Polizei begleitet

Nun wendeten sich die Organisatoren, die auch jeden Sonntag eine Anti Corona in Völkermarkt durchführen erneut an die BH und meldeten einen Schweigemarsch an. “Wir haben das zur Kenntnis genommen und alle Vorbereitungen getroffen”, erklärt Janesch. So wurde dann gestern, am 11. Feber 2021 der “Kinder-Faschingsspaziergang” als offizieller Schweigemarsch abgehalten und von der Polizei überwacht. “Bei diesem Event haben aber viele Merkmale darauf hingewiesen, dass es sich doch um einen normalen Faschingsumzug, also eine Veranstaltung, handelt”, so der stellvertretende Bezirkshauptmann.

Versammlung ja, Veranstaltung nein

Abgebrochen wurde der “Umzug” aber nicht, vor allem auch deshalb, weil viele Kinder anwesend waren. Allerdings wird nun erhoben, ob es sich nicht doch um eine verbotene Veranstaltung gehandelt hat. Dazu werden Berichte der Behörden verfasst und vorhandenes Bildmaterial wird ausgewertet. Sollte entschieden werden, dass die genehmigte Versammlung eigentlich eine verbotene Veranstaltung war, werden entsprechende Anzeigen verfasst. “Die Entscheidung ist aber noch ausständig”, betont Janesch abschließend.