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Wirtschaft - Villach
Helmut Stichaller
Helmut Stichaller © Stichaller GmbH

Verstöße gegen das Vergabegesetz?

Wirbel um neue Flut­licht­anlage in St. Jakob

St. Jakob im Rosental – „Gute Nachricht“ tönt der Baureferent der Marktgemeinde St. Jakob im Rosental Michael Hallegger (SPÖ) unlängst in einem Facebook-Posting: „Die Marktgemeinde St. Jakob investiert 110.000 Euro in die Flutlichtanlage des Sportplatzes“. Geht es nach dem Wernberger Unternehmer Helmut Stichaller und seinem Anwalt "hätte man die Flutlichtanlage auch um 88.450 Euro bekommen können, also um rund 21.550 Euro günstiger". Nun drohen beide Seiten mit rechtlichen Schritten...

 5 Minuten Lesezeit (603 Wörter) | Änderung am 12.02.2021 - 21.32 Uhr

Der Wernberger Flutlichtspezialist Helmut Stichaller sieht in der Vergabepraxis des St. Jakober Bürgermeisters einen Verstoß gegen das Vergabegesetz. Nur wenige Kilometer von St. Jakob hat seine Firma Stich ihren Firmensitz. Stichaller: “Es ärgert mich, dass Bürgermeister Guntram Perdacher (SPÖ) mein Angebot einfach stillschweigend übergangen und es nicht der Mühe wert gefunden hat, mich von der Vergabe an einen Mitbewerber zu verständigen. Erfahren habe ich erst davon, als mir das Facebook-Posting des Baureferenten zugespielt wurde.”

Rechtsanwalt: “Da stimmt etwas nicht”

Sein Rechtsanwalt Mag. Hanno Stromberger aus Villach meint dazu: „Nach dem Vergabegesetz wäre Bürgermeister Perdacher verpflichtet gewesen meine Mandantschaft von der Zuschlagsentscheidung zu verständigen und diese entsprechend zu begründen. Wenn die öffentliche Aussage des Baureferenten stimmt, wurde die Anlage nicht an den Bestbieter vergeben und gegen die Ausschreibungsbedingungen verstoßen. Ich habe um Aufklärung ersucht, jedoch von Bürgermeister Perdacher keine inhaltliche Auskunft auf ganz simple Fragen erhalten. Da stimmt etwas nicht.“

 

Für Stromberger stelle sich die Frage, wie ein Bürgermeister ohne sachlichen Grund rund 21.550 Euro an Steuergeld verschwenden könne. „Bürgermeister Perdacher wird wegen der Verstöße gegen das Vergabegesetz vor Gericht Rede und Antwort stehen müssen, die entsprechenden Anträge bereite ich gerade vor”, so der Rechtsanwalt. “Mir fehlt die Fantasie, warum die Steuergeldverschwendung von Bürgermeister Guntram Perdacher rechtmäßig sein soll. Dieser schweigt zu der sich aufdrängenden Frage, warum ein regionales Unternehmen […] nicht beauftragt wurde, sondern eine gesetzwidrige Vergabe an ein oberösterreichisches Unternehmen, das für den gleichen Leistungsumfang rund 25 Prozent mehr verlangt, erfolgt ist.”

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Rechtsanwalt Mag. Hanno Stromberger

Rechtsanwalt Mag. Hanno Stromberger - © KK

Stellungnahme Bürgermeister Guntram Perdacher

Auf die Vorwürfe von Stichaller und seinem Anwalt Stromberger reagierte der St. Jakober Bürgermeister in Form einer Aussendung. Demnach sei “das Vergabeverfahren betreffend der Flutlichtanlage mit professioneller Unterstützung entsprechend den Bestimmungen des Vergabegesetzes durchgeführt worden. Das Angebot der Firma Helmut Stichaller konnte nicht berücksichtigt werden. Die Firma Stich war unter Berücksichtigung der Förderungsvoraussetzungen nicht Bestbieter”, äußert sich Perdacher. Die Vergabe sei so erfolgt, dass die wirtschaftlich effizienteste und für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler beste Variante ausgewählt wurde. Perdacher: “Ein Anspruch auf Offenlegung des Ergebnisses des Vergabeverfahrens besteht bei einer Direktvergabe weder Seitens eines mitbietenden Unternehmens (Stichaller) noch sind die Verfahrensergebnisse öffentlich zu machen. Ein solcher Anspruch kann auch nicht mittels Klage oder im Verwaltungsverfahren geltend und durchgesetzt werden”, ist er überzeugt. Ein detailliertes Eingehen auf die Ergebnisse des Vergabeverfahrens unterbleibt daher laut Perdacher bewusst. Ebenso “werden sich weder die Gemeinde und der Bürgermeister zur Preisgabe geschützter Daten zwingen lassen!” Das von Stichallers Anwalt genannte angekündigte gerichtliche Verfahren kann und “wird es mangels rechtlicher Voraussetzungen nicht geben. Die Ankündigungen des Mag. Stromberger erfolgen wider besseres Wissen.” Ebenso sei laut Perdacher die Diskussion um die Vergabe offensichtlich durch einen Mitbewerber im Gemeinderatswahlkampf initiiert.

Rechtliche Schritte sollen folgen

In der Aussendung heißt es weiter: “Aufgrund der aufgestellten, unwahren, unrichtigen, beleidigenden sowie den Tatbestand der üblen Nachrede mehrfach verwirklichten Behauptungen wird Mag. Stromberger jedenfalls bei der Rechtsanwaltskammer zur Anzeige gebracht werden.” Bezüglich der völlig frei erfundenen Vorwürfe gegenüber Perdacher hinsichtlich einer nicht gesetzeskonformen Abwicklung des Abgabeverfahrens wolle man daher sowohl Mag. Stromberger wie auch Helmut Stichaller gerichtlich in Anspruch nehmen. Eine Widerrufs-/Unterlassungsklage wie auch die Übermittlung einer Anzeige an die Staatsanwalt Klagenfurt sind in Vorbereitung.

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Der St. Jakober Bürgermeister Guntram Perdacher weist die Vorwürfe von Stichaller zurück. Auch rechtliche Schritte sollen folgen. - © KK