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Wirtschaft - Kärnten
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Hilfe für die Wirtschaft

Weitere Hilfsmaßnahmen: Ausfallsbonus ab heute beantragbar

Kärnten – Höherer Beihilfenrahmen, Ausfallsbonus und Hilfen für indirekt Betroffene sind ab heute beantragbar. 

 3 Minuten Lesezeit (371 Wörter) | Änderung am 16.02.2021 - 10.59 Uhr

Das Finanzministerium hat drei weitere wesentliche Hilfsmaßnahmen für die heimische Wirtschaft auf den Weg gebracht. So stehen Unternehmen ab sofort ein höherer Beihilfenrahmen, der Ausfallsbonus sowie Hilfszahlungen für indirekt Betroffene zur Verfügung.

Höherer Beihilfenrahmen gilt ab sofort

Österreich hat auf nationaler Ebene rasch die entsprechenden Anpassungen vorgenommen, damit die heimischen Unternehmen den vollen Hilfsrahmen ausschöpfen können. Die entsprechenden Richtlinien wurden bereits erneut bei der EU-Kommission notifiziert und gelten ab sofort. Damit wird die bisherige Obergrenze beim Fixkostenzuschuss II 800.000 auf 1,8 Millionen Euro pro Unternehmen angehoben. Für den Verlustersatz steigt die Obergrenze von drei Millionen auf 10 Millionen Euro. Das bedeutet mehr als eine Verdreifachung des Betrages und somit die volle Ausschöpfung des Rahmens.

Ausfallsbonus ab heute beantragbar

Ab heute Nachmittag ist außerdem der Ausfallsbonus beantragbar. Dieser kann für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 bezogen werden und kommt somit auch jenen Unternehmen zugute, die nicht direkt oder indirekt von den COVID Maßnahmen betroffen waren, aber trotzdem einen hohen Umsatzausfall erlitten haben. Mit dem Ausfallsbonus werden per Ersatzrate bis zu 30% des Umsatzes ersetzt.  Dabei besteht die eine Hälfte aus dem Ausfallsbonus und die andere Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II 800.000. Die Maximalhöhe beträgt 60.000 Euro (30.000 Euro Ausfallsbonus und 30.000 Euro Vorschuss pro Monat). Der Ausfallsbonus kann mit wenigen Klicks unter Eingabe des Namens und der Kontonummer beantragt werden. Die Antragsteller erhalten das Geld in ca. 10 Tagen auf ihr Konto überwiesen. Insgesamt ist für dieses Hilfsinstrument 1 Milliarde Euro vorgesehen.

Hilfen für indirekt Betroffene

Mit den Hilfen für indirekt Betroffene Zeitraum soll – wie beim Umsatzersatz für direkt Betroffene – der Umsatz für die Monate November und Dezember 2020 ersetzt werden. Antragsvoraussetzung ist, dass mindestens 50 Prozent Umsatzzusammenhang mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben besteht. Außerdem muss im Betrachtungszeitraum ein Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) bestehen.

Für die Berechnung der Höhe der Hilfen gelten grundsätzlich dieselben Ersatzraten wie beim Umsatzersatz für direkt Betroffene. Anträge können ab heute bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden, um den Unternehmen ausreichend Zeit für die Beantragung zu gewähren. Die Kosten werden in Summe voraussichtlich rund 800 Mio. Euro betragen.