fbpx
Region auswählen:
Aktuell - Kärnten
SYMBOLFOTO © Nassfeld/Daniel Zupanc

Verschärfte Schutzmaßnahmen:

Darauf müssen Ski­fahrer im Bezirk Hermagor ab Samstag achten

Hermagor – Ab Samstag, dem 20. Feber 2021, müssen Skifahrer im Bezirk Hermagor zur Benutzung einer Skiliftanlage bzw. einer Seilbahn einen negativen Coronatest vorweisen.

 1 Minuten Lesezeit (180 Wörter)

Die entsprechende Verordnung wurde vonseiten der Bezirkshauptmannschaft am heutigen Freitag, dem 19. Feber 2021, erlassen.

Darauf müssen Skifahrer im Bezirk Hermagor ab morgen achten

  • Skifahrer brauchen ab Samstag zur Benutzung einer Skiliftanlage bzw. einer Seilbahn einen negativen Coronatest.
  • Dabei kann es sich entweder um einen Antigentest oder einen PCR-Test handeln.
  • Das negative Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein.
  • Der Nachweis muss für die Dauer des Aufenthaltes im jeweiligen Skigebiet bereitgehalten werden und bei einer Kontrolle durch die Gesundheitsbehörde vorgezeigt werden.
  • Personen, die in den letzten sechs Monaten positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind von der Verordnung ausgenommen. Eine solche Infektion muss durch ein ärztliches Attest bestätigt sein und bei einer Kontrolle vorgezeigt werden können.
  • Ausgenommen sind auch Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr.

Nassfeld baut eigene Teststraße auf

Die Verordnung ist nach derzeitigem Stand bis einschließlich 7. März 2021 gültig. Neben den zusätzlichen Antigentest-Straßen in Hermagor und Kötschach-Mauthen baut auch der Skiliftbetreiber am Nassfeld eine eigene Teststraße auf, in der sich potenzielle Skifahrer testen lassen können.