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Aktuell - Klagenfurt
Mit täglichen Schlägen soll eine psychsich beeinträchtige Ungarin zur Prostitution in Österreich gezwungen worden sein.
SYMBOLFOTO Mit täglichen Schlägen soll eine psychsich beeinträchtige Ungarin zur Prostitution in Österreich gezwungen worden sein. © pixabay

Psychsich beeinträchtige Ungarin war Opfer

Zur Prostitution gezwungen: Pärchen aus Ungarn in Klagenfurt verurteilt

Klagenfurt – Am heutigen Freitag, dem 19. Februar, musste sich ein Pärchen aus Ungarn am Klagenfurter Landesgericht dem Richter stellen. Ihnen wurde zur Last gelegt, eine psychisch beeinträchtigte Person aus Ungarn zur Prostitution in Österreich gezwungen zu haben. Beide Angeklagten wurden schuldig gesprochen.

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In der Anklageschrift des Landesgerichtes Klagenfurt heißt es: “Zwei Erwachsenen wird zur Last gelegt, als Mittäter in wiederholten Angriffen ihr Opfer mit Gewalt in einen anderen Staat befördert zu haben, indem sie sie mehrmals täglich mit Fäusten oder mit verschiedenen Gegenständen schlugen, um sie gefügig zu halten, sodass das Opfer jeden Widerstand aufgegeben habe und sich in wiederholten Fahrten nach Österreich bringen habe lassen, wo sie mit einer Vielzahl an Freiern gegen Entgelt Geschlechtsverkehr ausüben habe müssen.” Die Verhandlung fand heute am Klagenfurter Landesgericht unter dem Vorsitz von Richter Gernot Kugi statt.

Beeinträchtige mit Schlägen gefügig gemacht

Wie der ORF Kärnten berichtet, soll es sich bei der Person, die von den Angeklagten zur Prostitution gezwungen wurde, um eine psychisch beeinträchtige Ungarin handeln. Mit Schlägen und Drohungen soll sie zum Geschlechtsverkehr mit zahlreichen Freiern in Österreich gebracht worden sein. Das Geld, dass die Ungarin für ihre Dienste erhalten hatte, wurde von dem ungarischen Pärchen einkassiert. Laut dem ORF-Medienbericht erklärte die Staatsanwältin Doris Wieser bei der heutigen Verhandlung, die beeinträchtigte Ungarin habe Angst vor den Angeklagten.

Urteil: Vier Jahre Haft

Obwohl beide Angeklagten die Tat abstritten wurden sie bei der heutigen Verhandlung schuldig gesprochen und zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.