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Politik - Kärnten
Nach rund 30 Jahren wird nun das Kärntner Feuerwehrgesetz erneuert.
Nach rund 30 Jahren wird nun das Kärntner Feuerwehrgesetz erneuert. © 5min.at

In Regierungssitzung besprochen:

Neues Kärntner Feuerwehr­gesetz ist auf dem Weg

Kärnten – Eine Neuerlassung des in die Jahre gekommenen Kärntner Feuerwehrgesetzes wurde am heutigen Dienstag, dem 23. Februar, vom Regierungskollegium beschlossen und wird nun dem Landtag übermittelt. Das Gesetz wurde von Feuerwehren für Feuerwehren erarbeitet.

 3 Minuten Lesezeit (408 Wörter)

Das Kärntner Feuerwehrgesetz ist bereits 30 Jahre alt und durch häufige Novellierungen unübersichtlich geworden. Feuerwehrreferent Landesrat Daniel Fellner: „Dieser Umstand machte eine Neuerlassung notwendig. Wir sind diesmal einen ganz neuen Weg gegangen und haben die Feuerwehren samt ihren Anregungen, Vorstellungen und Wünschen, von Anfang an eng in die Überarbeitung des Gesetzes miteinbezogen.” Durch diese Vorgehensweise soll die Neuerlassung des Kärntner Feuerwehrgesetzes die Regelung des Feuerwehrwesens in Kärnten moderner und noch praxisnäher machen.

Verstärkte Förderung von Jugendgruppen

Fellner: „Wesentliche Neuerungen sind etwa die Attraktivierung des Kärntner Feuerwehrwesens, unter anderem durch die verstärkte Förderung der Jugendgruppen, etwa durch gezielte Förderung der persönlichen und sozialen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen. Darüber hinaus wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass bei Waldbränden künftig mehr Geld vom Bund rückerstattet werden kann“.

Regelung für den Gefahrenabwehrplan

Neu in das Gesetz aufgenommen wurde auch eine Regelung für den Gefahrenabwehrplan (GAP). Konkret heißt das, der Kärntner Landesfeuerwehrverband hat das Gefahrenpotenzial innerhalb der Gemeinden gemeinsam mit der jeweiligen Gemeinde zu erheben und auf Basis des festgestellten Gefahrenpotenzials ein Ausrüstungskonzept über den Bedarf an Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen der Freiwilligen Feuerwehren der jeweiligen Gemeinde zu erstellen. Die bereits erstellten 90 GAPs erhalten damit eine rechtliche Basis.

Aus- und Weiterbildung

Ein wichtiges Thema im neuen Feuerwehrgesetz ist das Thema Aus- und Weiterbildung: Hierzu wird die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen wie Universität oder Fachhochschulen ausgebaut. Die Feuerwehrschule soll sich zu einer Bildungs- und Forschungsinstitution entwickeln, die sich über den abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz hinaus auch auf sämtliche Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes spezialisiert.

Vorbeugender Brandschutz

Implementiert werden auch eine Brandverhütungsstelle und ein Brandverhütungsbeirat. Das zentrale Thema hierbei ist wiederum vorbeugender Brandschutz, die Stelle wird gemeinsam mit Versicherungen finanziert.

Entgelt für Landesfeuerwehrkommandanten wird geregelt

Darüber hinaus wird in der Neuerlassung des Gesetzes eine Regelung für nebenberufliche oder hauptberufliche Ausübung der Funktion des Landesfeuerwehrkommandanten geschaffen, sowie die dazugehörige Regelung des Entgelts.

Von Feuerwehren für Feuerwehren

Der nunmehr vom Regierungskollegium beschlossene Gesetzesentwurf ist in enger Kooperation mit den Kärntner Wehren entstanden. „Nicht zuletzt deswegen ist diese Neuerlassung des Kärntner Feuerwehrgesetzes praxistauglich, wohl durchdacht und entspricht allen Anforderungen, die ein modernes Feuerwehrgesetz erfüllen muss“, schließt Fellner.

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Feuerwehrreferent Landesrat Daniel Fellner: “Die Neuerlassung des Kärntner Feuerwehrgesetzes ist praxistauglich und wohl durchdacht.”

Feuerwehrreferent Landesrat Daniel Fellner: “Die Neuerlassung des Kärntner Feuerwehrgesetzes ist praxistauglich und wohl durchdacht.” - © LPD Kärnten/Walter Szalay