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Aktuell - Kärnten
© Montage pixabay

Kärntner vor Gericht

Trotz Corona-Infektion Hand­werker empfangen: 4.500 Euro Strafe

Kärnten – Heute, Dienstag, musste sich ein Kärntner am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, zwei Arbeiter für Reparaturarbeiten zu sich ins Haus gelassen zu haben, obwohl er positiv auf Corona getestet wurde und sich in Quarantäne befand. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro und vier Monaten bedingter Haft verurteilt. 

 1 Minuten Lesezeit (154 Wörter) | Änderung am 23.02.2021 - 17.42 Uhr

Dem Kärntner wurde zur Last gelegt, am 20. Oktober 2020 zwei Arbeiter zur Durchführung eines Reparaturauftrages bei sich zu Hause empfangen zu haben – und das obwohl der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt positiv auf Corona getestet wurde und sich in Heimquarantäne samt Kontaktverbot befand. Der Mann informierte die Handwerker nicht über seine Corona-Infektion und befand sich ohne Maskenschutz immer wieder in deren Nähe. Heute, Dienstag, musste sich der Angeklagte deshalb wegen der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten vor Gericht verantworten.

Geld- und Haftstrafe

Wie die Kleine Zeitung kürzlich berichtete, wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt, also insgesamt 4.500 Euro. Zusätzlich wurden vier Monate bedingte Haft verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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