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Aktuell - Klagenfurt
In dieser Pizzeria war der angeklagte Slowene bis zur blutigen Auseinandersetzung als Pizzabäcker angestellt.
In dieser Pizzeria war der angeklagte Slowene bis zur blutigen Auseinandersetzung als Pizzabäcker angestellt. © KK

Pizzabäcker stand vor Gericht

Mit Messer auf Chef eingestochen: 12 Monate Haft

Klagenfurt – Nachdem ein 54-jähriger Slowene im März 2020 mit einem Steakmesser auf seinen Chef in einer Kärntner Pizzeria eingestochen hatte, wurde er heute am Landesgericht Klagenfurt zu zwölf Monaten unbedingter Haft verurteilt.

 1 Minuten Lesezeit (223 Wörter) | Änderung am 01.03.2021 - 17.43 Uhr

Ein 54-jähriger Slowene musste sich am heutigen Montag, dem 1. März, am Landesgericht Klagenfurt wegen versuchten Mordes verantworten. Im März 2020 kam es in einer Pizzeria in St. Jakob im Rosental, wo der Slowene als Pizzabäcker angestellt war, zu einer blutigen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und seinem 50-jährigen Chef. Wir haben berichtet.

Auf Kopf und Nacken eingestochen

Dabei stach der Slowene mehrfach auf den Kopf und Nacken des 50-Jährigen mit einem Steakmesser ein. Der Grund: ausstehender Lohn sollte ausgezahlt werden. Außerdem gab es auch Streitereien in Bezug auf die Personalwohnung, in der der Angeklagte zum Tatzeitpunkt wohnte. Der schwerverletzte Betreiber der Pizzeria überlebte dank einer Notoperation im LKH Villach.

12 Monate unbedingte Haft

Wie nun mehrere Medien berichten, wurde beim heutigen Prozess in Klagenfurt ein Urteil gefällt. Bei der Verhandlung mit Geschworenensenat unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer betonte der Angeklagte, er habe in Notwehr gehandelt. Die Geschworenen stimmten, laut Medienberichten, jedoch einstimmig dafür, dass es sich bei der Tat um versuchten Mord gehandelt habe. Da der 54-Jährige dennoch in Notwehr gehandelt, dabei aber überschießend reagiert habe, wurde er wegen grob fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Urteil: 12 Monate unbedingte Haft. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, Staatsanwältin Doris Kügler gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.