fbpx
Region auswählen:
Wirtschaft - Kärnten
© pixabay

Wegen der Pandemie

Keine Gebühren­erhöhung bei Reisepass, Führerschein & Co.

Österreich – Die gesetzlich vorgesehene Gebührenerhöhung für 2021 wird ausgesetzt. Das bedeutet, Bundesgebühren für neue Dokumente wie zum Beispiel Reisepass, Führerschein oder Personalausweis bleiben gleich. 

 2 Minuten Lesezeit (310 Wörter)

Finanzminister Gernot Blümel hat angeordnet, die gesetzlich vorgesehene Gebührenerhöhung für das Jahr 2021 auszusetzen. „Wir wollen, dass den Menschen – insbesondere in der schwierigen Zeit der Pandemie – wieder mehr Geld zum Leben bleibt. Mit der Gebührenbremse setzen wir einen Schritt zur Entlastung der sofort spürbar wird“, so Finanzminister Gernot Blümel.

Gebühren bei Dokumenten bleiben gleich

Davon betroffen sind Bundesgebühren für neue Dokumente wie Personalausweis, Zulassungsschein, Reisepass und Führerschein aber auch Patentanmeldungen, Markenanmeldungen, Auszüge aus Registern, Baubewilligungen etc. Die Gebührenanpassung würde heuer in Summe rund 5 Millionen Euro betragen.

Zum letzten Mal wurden die meisten Gebühren 2011 erhöht, laut Gesetz wäre sogar eine rückwirkende Anhebung bis zu diesem Zeitpunkt möglich. Durch den Verzicht der aktuellen sowie der rückwirkenden Gebührenerhöhung ersparen sich die Bürgerinnen und Bürger seit 2011 in Summe rund 70 Millionen Euro. Bei einer rückwirkenden Valorisierung würde ein Reisepass heute statt 75,90 Euro 90,90 Euro für Erwachsene und statt 30 Euro 35,9 Euro für Kinder kosten. Bei einer Familie mit zwei Kindern wären das 41,8 Euro an Mehrkosten.

Wichtige Entlastung

„Heuer werden voraussichtlich weit mehr als eine Million Erwachsenen- und Kinderreisepässe in Österreich neu ausgestellt. Aufgrund der Covid-Krise wurde im vergangenen Jahr ein großer Teil der abgelaufenen Pässe nicht verlängert. Allein bei diesen Neuausstellungen sparen sich die Österreicherinnen und Österreicher heuer damit rund 15 Millionen Euro an Gebühren. Dieses Geld bleibt den Menschen im Börserl, das ist gerade in der aktuellen Situation eine wichtige Entlastung. Wir senken die Abgaben und machen das Leben leistbarer“, erklärt Finanzminister Gernot Blümel. Im Gegensatz zu automatischen Anpassungen, etwa in Wien, entscheidet auf Bundesebene der Finanzminister über eine etwaige Anpassung und sagt auch 2021 der Gebührenerhöhung den „Stopp“ an. Bereits 2020 hat Finanzminister Blümel die Gebührenerhöhung ausgesetzt.