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Wirtschaft - Kärnten
Vereinsarbeit wird mit einem Budget des Land Kärntens unterstützt.
Vereinsarbeit wird mit einem Budget des Land Kärntens unterstützt. © Tierschutz aktiv Kärnten

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Land Kärnten unterstützt mit Budget Ehrenamt und Vereinsarbeit

Kärnten – Das Leader-Programm sowie die seit 2018 ins Leben gerufene Kleinprojekteförderung waren bisher die wichtigsten beiden Instrumente der Orts- und Regionalentwicklung in Kärnten. Förderbereiche, die in keine der beiden Schienen hineinpassten, konnten bisher nicht gut abgedeckt werden. Um diese Lücke zu schließen, legte Regionalentwicklungsreferent Martin Gruber heute in der Regierungssitzung eine neue Landesförderrichtlinie vor.

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„Wir haben hier ganz bewusst Ergebnisse aus den Demographie-Checks der FH-Kärnten einerseits und den Workshops zum Masterplan Ländlicher Raum andererseits berücksichtigt“, informierte Gruber nach der Sitzung. Gefördert werden sollen damit neben Strategiearbeit oder Bürgerbeteiligungsprozessen vor allem Umsetzungsmaßnahmen, wie regionale Leuchtturmprojekte, die aus dem Masterplan Ländlicher Raum heraus entstehen sollen. „Denn gerade die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig regionale Initiativen sind, um weiterhin eine hohe Lebensqualität in Kärnten zu gewährleisten“, so der Landesrat.

Einige Beispiele für Förderbereiche

Gruber nannte einige Beispiele für Förderbereiche, auf denen ein Fokus der neuen Richtlinie liegen wird, wie etwa die Belebung von Stadt- und Ortskernen, die Nutzbarmachung nicht mehr benötigter Gewerbe- und Handelsflächen, Maßnahmen um Erreichbarkeit bzw. Mobilität in den Regionen zu verbessern oder landwirtschaftliche und touristische Kooperationen. Auch der Ausbau digitaler Infrastruktur und regionale Dienstleistungen in Gesundheit, Pflege und Soziales können durch die neue Richtlinie gefördert werden. All das seien Bereiche, die auch von der FH-Kärnten im Rahmen der Demographie-Checks genannt wurden, um der Abwanderung aus ländlichen Regionen entgegenzuwirken, so Gruber. „Über eine Million Euro haben wir dafür im Jahr 2021 budgetiert.“

Gemeinnützige Projekte weiter stärken

Um das Ehrenamt, Vereinsarbeit in den Dörfern und Ortschaften und auch gemeinnützige Projekte weiter zu stärken, wird neben der neuen Landesrichtlinie auch die erfolgreiche Kleinprojekteförderung 2021 mit einem Budget von 200.000 Euro fortgeführt. Fast 100 Kleinprojekte wurden damit seit 2018 unterstützt und rund 600.000 Euro vor Ort investiert. 38 Prozent der Projekte wurden von Gemeinden eingereicht und umgesetzt, 34 Prozente von Vereinen. „Das zeigt mir, dass wir mit dieser Förderschiene einen Nerv getroffen haben, weil wir auf das Problem, das viele Initiativen so klein sind, dass sie durch alle anderen Förderungen durchfallen, mit einem raschen, unbürokratischen Modell reagiert haben“, sagte Gruber.

Förderschiene für Selbstbedienungshütten

Der Regionalentwicklungsreferent kündigte auch an, dass es in Kürze eine weitere Förderschiene für bäuerliche Selbstbedienungshütten geben werden. Der Trend dazu habe seit der Corona-Krise deutlich zugenommen, dem soll durch eine passende Fördermöglichkeit Rechnung getragen werden. Um die Errichtung und die Ausstattung von Selbstbedienungshütten unterstützen zu können, werde es daher ein eigenes Budget geben. „Weil wir jetzt die Basis dafür schaffen können, dass das gestiegene Interesse an regionalen Lebensmitteln dauerhaft einen Platz im Alltag der Bevölkerung behält“, so Gruber.