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Aktuell - Klagenfurt
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Vergehen der Verhetzung

Nach Belei­digun­gen im Netz: Martin Rutter heute vor Gericht

Klagenfurt – Aktivist Martin Rutter muss sich heute vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Ihm werden Vergehen der Verhetzung angelastet.

 1 Minuten Lesezeit (212 Wörter)

Am heutigen Mittwoch, dem 10. März 2021 muss sich der Aktivist Martin Rutter vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Laut Anklageschrift werden ihm die Vergehen der Verhetzung angelastet. Es gilt die Unschuldsvermutung. Zur Richterin wurde Sabine Roßmann bestimmt.

Landeshauptmann zeigte Rutter wegen Verhetzung an

Ausschlaggebend war eine Kundgebung „Gegen Coronamaßnahmen“ am 5. September 2020 in Wien, bei der auch Rutter auf der Bühne stand. Dort wurde im Zuge einer Hassrede vor hunderten von Leuten eine Regenbogenfahne zerrissen, mit den Worten ‚Ihr habt keinen Platz in unserer Gesellschaft‘. Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser kommentierte den Vorfall mit den Worten er schäme sich, „dass solche Menschen dem Kärntner Landtag angehört haben.“ Daraufhin äußerte sich Rutter wiederum in den sozialen Medien. In den darauffolgenden Kommentaren wurde Kaiser beleidigt: „Leider hasst Peter Kaiser die Kärntner Flagge – aber für andere ‚Pädo Flaggen‘ setzt er sich ein.“ Kaiser zeigte Rutter darauf hin wegen Verhetzung an. Am heutigen Mittwoch muss sich Rutter deshalb vor dem Landesgericht Klagenfurt  verantworten.

Dies bestätigte auch Tina Frimmel-Hesse, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegenüber 5 Minuten. Ihm werden Vergehen nach dem Paragrafen 283, Absatz 2 angelastet. Der Strafrahmen dafür beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Bei den ersten Erhebungen machte Rutter von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.