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Aktuell - Klagenfurt
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Wegen Verhetzung

Martin Rutter zu bedingter Haft und Geldstrafe verurteilt

Klagenfurt – Der Kärntner Aktivist Martin Rutter musste sich heute, Mittwoch, am Landesgericht Klagenfurt wegen Verhetzung verantworten. Er wurde zu vier Monaten bedingter Haft auf drei Jahren verurteilt. Außerdem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro verhängt. 

 1 Minuten Lesezeit (208 Wörter) | Änderung am 10.03.2021 - 19.45 Uhr

Wegen Verhetzung musste sich der 38-jährige Aktivist Martin Rutter heute vor Gericht verantworten. Ausschlaggebend dafür war eine “Kundgebung gegen Coronamaßnahmen“ am 5. September 2020 in Wien, bei der auch Rutter auf der Bühne stand. Dort wurde im Zuge einer Hassrede vor hunderten von Leuten eine Regenbogenfahne zerrissen.

LH Kaiser zeigte Rutter an

Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser kommentierte den Vorfall damals mit den Worten er schäme sich, „dass solche Menschen dem Kärntner Landtag angehört haben.“ Daraufhin äußerte sich Rutter wiederum in den sozialen Medien. In den darauffolgenden Kommentaren wurde Kaiser beleidigt: „Leider hasst Peter Kaiser die Kärntner Flagge – aber für andere ‚Pädo Flaggen‘ setzt er sich ein.“ Kaiser zeigte Rutter darauf hin wegen Verhetzung an.

Rutter bekannte sich nicht schuldig

Rutter selbst sieht den Vorfall jedoch anders. Auch vor Gericht plädierte er auf nicht schuldig. Auf der Fahne, die zerrissen wurde, sei ein Pädophilen-Symbol zu sehen gewesen. Es sei kein Angriff auf homosexuelle Menschen gewesen.

Urteil

Wie Medien berichten, wurde Rutter zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten auf drei Jahren verurteilt. Auch eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro wurde verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Rutter legte gegen das Urteil Berufung ein.