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Politik - Klagenfurt
Auch ohne
Auch ohne "amtliche Wahlinformation" kann morgen bei den Bürgermeister-Stichwahlen gewählt werden. © 5min.at

Informationen zu den morgigen Stichwahlen:

Wahl­information verloren oder nie bekommen: Kann man trotzdem wählen?

Kärnten – Am morgigen Sonntag, dem 14. März, finden die Bürgermeister-Stichwahlen in 28 Kärntner Gemeinden statt. Immer wieder erreichten uns daher in letzter Zeit Fragen rund um die Wahlen, etwa, ob man auch nach dem Verlust der "amtlichen Wahlinformation" noch wählen darf. Wir haben recherchiert und die wichtigsten Informationen für euch zusammengefasst.

 1 Minuten Lesezeit (202 Wörter)

Am morgigen Sonntag wird in 28 Kärntner Gemeinden, darunter die Kärntner Landeshauptstadt und zwei Bezirksstädte, das Rennen um den Bürgermeistersessel per Stichwahl entschieden.

Allgemeine Informationen zur Stimmabgabe

Die Stimmabgabe durch die wahlberechtigte Person muss persönlich und geheim unter Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze erfolgen. Ein amtlicher Stimmzettel ist zur Stimmabgabe erforderlich. Dieser wird von der zuständigen Wahlbehörde aufgelegt. Die Stimme kann dann direkt am Wahltag vor einer Wahlbehörde oder mittels Briefwahl ab Erhalt der Wahlkarte (ohne Beisein einer Wahlbehörde) abgegeben werden.

“Amtliche Wahlinformation” verloren – Was nun?

Die auf den Namen der wahlberechtigten Person ausgestellte “Amtliche Wahlinformation” (auch als Wahlausweis bekannt) wird per Post zugeschickt und enthält neben anderen Informationen auch die Wählerverzeichnisnummer, was die Wahlabwicklung im Wahllokal erleichtert. Einige Kärntnerinnen und Kärntner melden nun, nie eine solche Wahlinformation erhalten oder diese verloren zu haben. Ein Verlust des Dokuments ist aber kein Grund für einen Ausschluss von der Stimmabgabe. Im zuständigen Wahllokal muss jedoch ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Pass etc.) vorgezeigt und eine FFP2-Maske getragen werden. Die Information, welches das zuständige Wahllokal ist und wie lange dieses geöffnet hat, kann im Bedarfsfall beim Gemeindeamt erfragt werden.