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Leben - Kärnten
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Seit heute

Toll: Kärntner Jugendzentren dürfen wieder ganz öffnen

Kärnten – Ab heute, Montag, können die Kärntner Jugendzentren den Vorortbetrieb im Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit wiederaufnehmen. Die Offene Jugendarbeit erfolgte aufgrund des Lockdowns in den letzten Monaten primär auf digitalem bzw. telefonischem Weg.

 2 Minuten Lesezeit (298 Wörter) | Änderung am 15.03.2021 - 11.46 Uhr

„Die Herausforderungen für die Jugendarbeit sind seit März 2020 enorm. Die Aufgabe ist keine leichte, denn besonders Jugendliche wurden von der Corona Pandemie schwer getroffen. Ich möchte mich für den großartigen Einsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendzentren bedanken, die unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Mittel sichergestellt haben, dass die Jugendlichen in Kärnten auch während der Corona-Krise nicht alleine gelassen wurden“, betont Jugendreferentin Sara Schaar. Die Jugendzentren in Villach sind allerdings derzeit aufgrund der kleineren Räumlichkeiten nur für Beratungsgespräche geöffnet.

Sonderförderung für 2021

Um die Jugendzentren auch finanziell zu unterstützen, gibt es erstmals neben der Basisförderung für die Jahre 2020 und 2021 eine Sonderförderung. „Die häusliche Isolation hat massive Auswirkungen auf die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Umso wichtiger ist es, den jungen Menschen ab sofort wieder ein entsprechendes Betreuungsangebot vor Ort bereitstellen zu können und die sozialen Kontakte zu stärken“, begrüßt Schaar die Öffnungsschritte.

Gruppengröße von maximal zehn Jugendlichen

Unter Einhaltung der bekannten Mindestabstandsregeln und folgenden zusätzlichen Voraussetzungen ist ab heute, 15. März, die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit wieder möglich. Bei einer Gruppengröße von maximal zehn Jugendlichen bis 18 Jahre und zwei Betreuungspersonen können Veranstaltungen sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen wieder durchgeführt werden. Verpflichtend sind ein Präventionskonzept sowie die Registrierung aller teilnehmenden Personen. Bei räumlicher und personeller Trennung können auch mehrere Gruppen parallel stattfinden. Eine Covid 19-Testverpflichtung sowie FFP2-Maskenpflicht besteht nur für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. „Die Umsetzung liegt in der lokalen Verantwortung der Trägervereine und Gemeinden. Wir sind zudem mit dem Bundesweiten Netzwerk Offene Jugendarbeit (bOJA) im regelmäßigen Austausch über aktuelle Entwicklungen, die übergreifende Zusammenarbeit funktioniert ausgezeichnet!“ so Schaar.