Am Donnerstag:
Alko-Lenkerin nach tödlichem Crash vor Gericht
Klagenfurt – Im November 2020 verlor ein 24-jähriger Villacher bei einem tragischen Autounfall in Rosegg sein Leben. Die Kärntnerin, die den Unfall verursacht haben soll, war dabei nachweislich betrunken. Am Donnerstag muss sie sich am Kärntner Landesgericht in Klagenfurt verantworten.
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Nach tödlichem Crash: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Alko-LenkerinHorror-Crash: Schrecklicher Unfall forderte ein TodesopferVillacher (24) tödlich verunglückt: PKW-Lenkerin flüchtete von UnfallstelleEine 31-jährige Frau aus Villach lenkte im November 2020 ihren PKW auf der Rosegger Landesstraße L52 von St.Niklas kommend in Richtung Rosegg. Dabei kam sie mit ihrem PKW in einer Rechtskurve aus ungeklärter Ursache auf die linke Fahrbahnseite und prallte frontal gegen das entgegenkommende Fahrzeug, gelenkt von einer 59-jährigen Frau aus Klagenfurt-Land.
24-jähriger Villacher tödlich verunglückt
Bei dem Zusammenstoß erlitt ein im PKW der 31-Jährigen mitgefahrener 24-jähriger Mann aus Villach tödliche Verletzungen. Die Lenkerin selbst sowie ein weiterer mitgefahrener 22-jähriger Mann aus Villach erlitten schwere Verletzungen. Die zweitbeteiligte Lenkerin erlitt leichte Verletzungen.
Lenkerin flüchtete nach Unfall
Die 31-jährige Lenkerin flüchtete – vermutlich unter Schock – nach dem Unfall von der Unfallstelle. Sie konnte im Zuge einer örtlichen Suchaktion von Einsatzkräften der Feuerwehr ungefähr 500 Meter von der Unfallstelle entfernt aufgefunden werden. Ein bei der 31-Jährigen durchgeführter Alkomatentest verlief positiv.
Verhandlung am Donnerstag
Der Kärntnerin wird nun zur Last gelegt, als Lenkerin eines PKW im alkoholisierten Zustand einen Unfall verursacht zu haben, demgemäß einerseits ein Unfallsbeteiligter verstorben und andererseits zwei weitere Personen schwer verletzt sein sollen. Am Donnerstag, dem 18. März, muss sie sich daher Richterin Sabine Rossmann am Landesgericht Klagenfurt stellen. Der Angeklagten wird grob fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung vorgeworfen. Der Strafrahmen für diese Taten liegt bei drei Jahren Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.