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Wirtschaft - Klagenfurt
Weil eine Wiedereinstellungszusage nicht eingehalten wurde, verschaffte die AK Kärnten einem Kärntner eine hohe Entschädigung.
Weil eine Wiedereinstellungszusage nicht eingehalten wurde, verschaffte die AK Kärnten einem Kärntner eine hohe Entschädigung. © Pixabay

Wegen nicht eingehaltener Zusage:

Arbeiter­kammer verschaffte Kärntner 17.000 Euro Entschädigung

Kärnten – Ein Unternehmer wollte sich trotz zugesicherter Wiedereinstellung von einem Arbeitnehmer trennen. Die Arbeiterkammer Kärnten (AK Kärnten) schritt ein und verschaffte dem Betroffenen eine Entschädigung in Höhe von über 17.000 Euro.

 1 Minuten Lesezeit (132 Wörter)

Nach der einvernehmlichen Auflösung inklusive Wiedereinstellungszusage meldete sich ein Kärntner  bei seinem Arbeitgeber. Ihm wurde dabei mitgeteilt, dass sein Dienstverhältnis, trotz vorheriger Zusage, nicht fortgesetzt werden könne. Die Begründung: zuvor begangene Verfehlungen. „Hält der Dienstgeber die Wiedereinstellungszusage nicht ein, so ist das als fristwidrige Dienstgeberkündigung zu sehen und dem Dienstnehmer gebührt daher ein Schadenersatz“, erklärte AK-Arbeitsrechtsexperte Peter Reichmann.

Schadensersatz und Urlaubs-Abgeltung

Der Dienstnehmer wandte sich an die Arbeitsrechtsexperten der AK Kärnten, die daraufhin intervenierten. Gründe, die gegen eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses sprachen, konnten von der Arbeitgeberseite nicht vorgelegt werden. Die AK-Experten forderten daher Schadenersatz für die nicht eingehaltene Kündigungsfrist sowie die Abgeltung der noch offenen Urlaubstage. Die entsprechende Lohnabrechnung wurde korrigiert und insgesamt wurden dem Betroffenen 17.139,81 Euro ausbezahlt.