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Am Landesgericht:

Fortsetzung des Verfahrens: Ärztin soll Sucht­gift ver­schafft haben

Klagenfurt – Vor dem Landesgericht Klagenfurt kommt es am Freitag, dem 19. März zur Fortsetzung einer Verhandlung wegen Suchtgifthandel. Einer praktischen Ärztin in Klagenfurt wird zur Last gelegt, ab 12. Juli 2017 bis 31. Dezember 2018 in Klagenfurt als Allgemeinmedizinerin ihren Patienten in einer die Grenzmenge 12-fach übersteigenden Gesamtmenge an Opioiden sowie psychotrope Stoffe verschafft zu haben.

 2 Minuten Lesezeit (271 Wörter) | Änderung am 18.03.2021 - 07.45 Uhr

Die Ärztin soll ihren Patienten beinahe täglich, entgegen den Erkenntnissen und Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft, suchtmittelhältige Medikamente in einer medizinisch nicht vertretbaren Weise per Rezept verschrieben haben. Dabei sollen die Mengen die maximale Tagesdosis überstiegen haben.

Fortsetzung des Verfahrens

Bereits 2019 stand die Ärztin vor Gericht. Nun kommt es am Freitag zur Fortsetzung des Verfahrens gegen die praktische Ärztin, der zur Last gelegt wird, sie habe zumindest ab 12. Juli 2017 bis 31. Dezember 2018 in Klagenfurt als Allgemeinmedizinerin von Anfang an mit dem Vorsatz auf kontinuierliche Tatbegehung über einen längeren Zeitraum und dem daran geknüpften Additionseffekt vorschriftswidrig Patienten Suchtgift in einer die Grenzmenge 12-fach übersteigenden Gesamtmenge an Opioiden sowie psychotrope Stoffe in einer die Grenzmenge 1,8-fach übersteigenden Gesamtmenge in fortlaufenden entgeltlichen Angriffen verschafft. Dabei soll sie den Patienten beinahe täglich entgegen den Erkenntnissen und Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft suchtmittelhältige Medikamente in einer medizinisch nicht vertretbaren Weise, nämlich in die maximale Tagesdosen übersteigenden Mengen und überwiegend und kumulativ per Rezept verschrieben haben.

Diversion angefochten

Die vom Einzelrichter des Landesgerichtes Klagenfurt durchgeführte Diversion durch Zahlung eines Geldbetrages von 8.100 Euro wurde von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt beim Oberlandesgericht Graz erfolgreich bekämpft. Im fortgesetzten Strafverfahren wird nun einerseits die genaue Gesamtmenge der tatsächlich verschafften Reinsubstanzen zu ermitteln sein, demgemäß der diesbezüglich geklärte Sachverhalt der Prüfung auf Schuldgehalt und Präventionserfordernisse zu unterziehen sein wird.

Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe

Angeklagt ist das Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28 Abs 1 Suchtmittelgesetz sowie die Vergehen des unerlaubten Umgangs mit psychotropen Stoffen nach § 31a Abs 1 Suchtmittelgesetz. Der Ärztin drohte eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.