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Leben - Kärnten
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Covid-Regeln gelten auch für Vierbergelauf

Kärnten – Pilgern unter Einhaltung der Corona-Maßnahmen ist erlaubt. Organisierte Busfahrten und Labestationen sind verboten. Die Nächtliche Ausgangsbeschränkung bleibt bestehen. 

 1 Minuten Lesezeit (175 Wörter)

Er hat eine lange Tradition und findet immer am 2. Freitag nach Ostern statt– wie schon im Vorjahr wird der Vierbergelauf aber coronabedingt auch heuer anders als gewohnt ablaufen. Das Pilgern ist zwar erlaubt, die Regeln dafür sind klar definiert und gelten eigentlich bereits seit Wochen.

Regeln im Überblick

  • Zwischen sechs und 20 Uhr dürfen sich demnach maximal vier Personen aus zwei Haushalten mit ihren höchsten sechs minderjährigen Kindern treffen. Dabei ist zwischen haushaltsfremden Personen der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
  • Nachts – also während der Ausgangsbeschränkung von 20 bis sechs Uhr – darf der Vierbergelauf alleine oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt absolviert werden. Ausnahmen sind hierbei der nicht im Haushalt lebende Lebenspartner sowie einzelne enge Familienmitglieder.  Wichtig: Es dürfen maximal zwei Personen aus zwei Haushalten aufeinandertreffen – der Zwei-Meter-Abstand muss hierbei nicht eingehalten werden.
  • Organisierte Fahrten mit Bussen sind nicht erlaubt! Das Aufstellen von Labestationen wird laut Verordnung des Gesundheitsministeriums als Gelegenheitsmarkt gewertet und ist damit nicht zulässig. Polizei und Gesundheitsämter kontrollieren die Einhaltung der Regelungen.