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Aktuell - Kärnten
Mit der neuen Warteliste soll das Impfen in Kärnten beschleunigt und gleichzeitig verhindert werden, dass Impfdosen verschwendet werden.
Mit der neuen Warteliste soll das Impfen in Kärnten beschleunigt und gleichzeitig verhindert werden, dass Impfdosen verschwendet werden. © Oskar Höher

229 Neuinfektionen in Kärnten

CoV: Aktuelle Fall­zahlen und neue Warte­liste für Impf­termine

Kärnten – Von gestern auf heute wurden vom Land Kärnten wieder 229 Neuinfektionen gemeldet. Neuigkeiten gibt es rund ums Impfen: Um keine Impfdosen verwerfen zu müssen, gibt es nun die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste für einen Impftermin setzen zu lassen.

 3 Minuten Lesezeit (410 Wörter) | Änderung am 10.04.2021 - 13.54 Uhr

Vom gestrigen Freitag auf den heutigen Samstag, dem 10. April, wurden in Kärnten 229 Corona-Neuinfektionen gemeldet. 27,6 Prozent der Neuinfektionen seien ohne Symptome, informiert das Land Kärnten. 214 Personen gelten wieder als genesen. 78,5 Prozent der Neuinfektionen finden, laut dem Land Kärnten, in Haushalten statt.

Lage in Krankenhäusern

In Kärntens Krankenhäusern befinden sich derzeit insgesamt 92 Corona-Patienten, davon werden 14 auf Intensivstationen betreut. Heute wurdem vom Land Kärnten auch zwei weitere Todesfälle in Verbindung mit dem Coronavirus gemeldet.*

Österreichweit 3.139 Neuinfektionen

In ganz Österreich wurden am Samstag 3.139 Corona-Neuinfektionen gemeldet. So verteilen sich diese auf die einzelnen Bundesländer.

Die Bundesländer im Überblick

  • Burgenland: 74
  • Kärnten: 229
  • Niederösterreich: 558
  • Oberösterreich: 524
  • Salzburg: 197
  • Steiermark: 448
  • Tirol: 178
  • Vorarlberg: 97
  • Wien: 834

Neue Warteliste für Impfwillige

Ab sofort können sich Impfwillige auch auf eine Warteliste setzen lassen, wenn beispielsweise in ihrem Bezirk alle Termine bereits vergeben sind. Dabei werden dann all jene Impfdosen verimpft, die am Ende des Tages übrigbleiben, weil manche Personen beispielsweise erkranken und nicht zum Impftermin kommen können.

Warteliste ist keine Garantie für Impfung

Setzt sich jemand auf die Warteliste, erlischt der konkrete Impftermin für die jeweilige Person, wenn man bereits eine Einladung erhalten hat. Da immer erst am Ende eines Tages klar ist, wie viele Impfdosen übrigbleiben, werden die Personen auf den Wartelisten kurzfristig kontaktiert, um zu einer Rest-Impfdose zu kommen. Die Warteliste ist deshalb aber keine Garantie, geimpft zu werden.
Wer trotz Warteliste nicht geimpft wird, weil zu wenig Impfdosen übriggeblieben sind, erhält automatisch eine neue elektronische Impfeinladung, noch bevor weitere Personen zu diesem neuen Termin eingeladen werden.

Möglichkeiten, an Impfungen zu kommen:

Zusammengefasst gibt es nun in Kärnten mehrere Möglichkeiten, sich impfen zu lassen, Voraussetzung ist dafür die Anmeldung auf der Vormerkplattform https://kaernten-impft.ktn.gv.at:

  • Konkrete Impfeinladung – Termin bestätigen
  • Anderen Bezirk auswählen – es muss nicht im Heimatbezirk geimpft werden, falls im Heimatbezirk alle Termine vergeben sind
  • Im Zuge der konkreten Impfeinladung auf die Warteliste setzen lassen – der reguläre Impftermin erlischt – es erfolgt eine neue Einladung, wenn man auf der Warteliste nicht zur Impfung drangekommen ist
  • Unabhängig von der Vormerkplattform Impfung bei den niedergelassenen Ärzten, die impfen

*Laut dem Bundesministerium wird jede verstorbene Person, die zuvor COVID-positiv getestet wurde, in der Statistik als „COVID-Tote/r“ geführt, unabhängig davon, ob sie direkt an den Folgen der Viruserkrankung selbst oder „mit dem Virus“ (an einer potenziell anderen Todesursache) verstorben ist.