fbpx
Region auswählen:
Leben - Klagenfurt
© Oskar Höher

Tickets sind personifiziert

Darf ich mein Corona-Impfticket weiter­schenken?

Kärnten – Die Corona-Schutzimpfung ist scheinbar heiß begehrt: Der Impfalltag in Kärnten zeigt, dass immer wieder Personen zur Impfung kommen, die ein Impfticket haben, das nicht auf ihren Namen lautet. Aber ist das überhaupt erlaubt?

 1 Minuten Lesezeit (196 Wörter)

Die Frage ist schnell beantwortet: Nein. Ein Impfticket funktioniert ähnlich wie ein Flugticket: “Es ist personifiziert und nur die Person, auf die es ausgestellt ist, wird geimpft”, betonen die Verantwortlichen. Das Land gehe so vor, um einen Missbrauch in den einzelnen Altersgruppen zu verhindern. Das bedeutet es ist nicht möglich ein Impfticket weiterzuschenken oder jemand anderen zu geben, weil man selbst beispielsweise nicht zum Impftermin gehen kann.

Impfplan wird eingehalten

Das Land impft nach dem nationalen Impfplan, um in den einzelnen Bevölkerungs- bzw. Altersgruppen eine gleichmäßige Immunisierung zu erreichen. “Die Person, die am Ticket angeführt ist, wurde aufgrund dieser Priorisierung bzw. Reihung des Bundes zur Impfung eingeladen”, heißt es seitens der Landesregierung. Ein Ticket einer anderen Person zu verwenden, würde dieser strukturierten Vorgehensweise widersprechen.

Wartelisten eingeführt

Als zusätzliche Impf-Option hat das Land Wartelisten eingeführt. Damit soll jeglicher Verwurf von Impfdosen am Ende eines Impftages verhindert werden und die Impfung in derselben Altersgruppe verabreicht werden. Auf diese Warteliste kann die betreffende Person ebenfalls erst, nachdem sie zu einem konkreten Impftermin eingeladen wurde. Dann gibt es die Wahl: konkreter Impftermin oder Warteliste. Weitere Informationen zur Warteliste gibt es hier.