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Leben - Villach
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Fahrlehrer klärt auf

Brenzlige Situationen: “Viele kennen sich in Begeg­nungs­zonen nicht aus”

Villach – Vor kurzem wandte sich ein Villacher Fahrschullehrer an 5 Minuten. "Ich beobachte leider immer wieder, wie wenig sich die Bürger unserer Stadt mit den Begegnungszonen auskennen", erklärt er. Erst vor kurzem sei ein Vater mit einem kleinen Kind an der Hand direkt vors Fahrschulauto gelaufen.

 2 Minuten Lesezeit (329 Wörter) | Änderung am 15.04.2021 - 21.41 Uhr

Schon öfter sei es in den Villacher Begegnungszonen zu brenzligen Situationen gekommen. “Besonders oft erlebe ich es im Fahrschulauto, dass Personen nahezu mutwillig vor fahrende Autos laufen, um ihren ‘Vorrang’ durchzusetzen”, ist der Fahrlehrer entsetzt.

“Vater zog Kind vor fahrendes Auto”

Unter anderem sei ein Vater mit einem kleinen Kind an der Hand vor das Fahrschulauto gelaufen. “Das Kind wollte stehenbleiben, wurde aber von seinem Vater vor das Auto gezogen”, beschreibt der Villacher die Szene. Erst vor wenigen Tagen sei wieder jemand in der Begegnungszone vor sein Fahrzeug gelaufen. Er musste eine Notbremsung hinlegen. “Ein kurzes Gespräch hat gezeigt, dass absolut kein Wissen über eine Begegnungszone und den dort vorherrschenden Regeln vorhanden war”, so der Fahrlehrer. Für ihn absolut verständlich, da der Herr etwa Mitte 50 war und Begegnungszonen in Österreich erst seit etwa 2013 zu finden sind.

“Gewaltiges Gefahrenpotential”

“Die Fußgänger waren an Schutzwege gewöhnt und nun sind sie nicht mehr vorhanden. Viele verhalten sich aber immer noch, als wären sie da.” Er empfinde das als eine Situation, die gewaltiges Gefahrenpotential in sich birgt und auch Kindern falsch vorgelebt werde. Darum will er nun aufklären.

So geht das mit der Begegnungszone

Wie auf der Webseite der WKO nachzulesen ist, “stehen sich in einer Begegnungszone alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt gegenüber. Das heißt auch, dass ein mutwilliges Behindern anderer Verkehrsteilnehmer unzulässig ist. Vielmehr soll die gegenseitige Rücksichtnahme zu erhöhter Aufmerksamkeit führen.” Der Fahrlehrer führt aus: “In einer Begegnungszone haben alle Verkehrsteilnehmer gleich viele Rechte und Pflichten. Das bedeutet zum Beispiel für Fußgänger, dass es in dieser Zone keine Schutzwege gibt. Der Vorteil besteht darin, dass Fußgänger überall die Fahrbahn queren dürfen. Dies setzt aber voraus, dass sie sich vorher vergewissert haben, dass sie niemanden einschränken oder zu einer Notbremsung zwingen.” Er fasst zusammen: “Kurz gesagt alle dürfen dieselbe Verkehrsfläche nutzen, dürfen aber niemanden gefährden oder einschränken.”

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