fbpx
Region auswählen:
Leben - Kärnten
© KK

Fragen über Fragen

Diese Verordnungen gelten derzeit für deinen Italien Urlaub

Kärnten/Italien – Unser Nachbarland Italien ist eines der beliebtesten Ferienziele der Kärntner. Vor lauter Verordnungen, ist es schwierig den Überblick zu behalten. Darf man denn derzeit überhaupt nach Italien einreisen?

 2 Minuten Lesezeit (299 Wörter) | Änderung am 18.04.2021 - 10.29 Uhr

Italien gilt als Corona-Risikogebiet und steht auf der entsprechenden Liste des Robert-Koch-Institutes. Vor Reisen dorthin wird vom Bundesministerium gewarnt. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du in unser Nachbarland aber dennoch einreisen.

Negativer Covid-Test für Urlauber

Laut BMI Stand 18. April: Reisende von Österreich nach Italien müssen grundsätzliche einen negativen PCR- oder Antigentest (bei Einreise nicht älter als 48 Stunden) mitführen und sich einer 5-tägigen Quarantäne (bzw. bei Einreise aus Tirol einer 14-tägigen Quarantäne) unterziehen. Zur Einreise müssen sich Touristen über ein Online-Formular anmelden. Nach Ende der Quarantäne muss man sich wieder testen lassen. Ausnahmen von der Quarantäne- und Testverpflichtung findet du hier.

Einreisen aus beruflichen Gründen

Seit dem 7. April bis zum 30. April ist es möglich ohne Quarantänepflicht nach Italien einzureisen. Wichtig ist, dass man nachweisen kann, das man sich aus beruflichen Gründen aufhält. Derzeit gibt es noch keine Verordnung wie es nach dem 30. April weitergeht.

Einreisen nach Österreich nach Urlaub

Wenn du wieder aus Italien nach Hause kehren möchtest, gibt es einiges zu beachten. Du musst eine Pre-Travel-Clearance durchführen, einen negativen Test vorweisen, sowie verpflichten eine zehntägige Quarantäne antreten. Ausnahmen gibt es kaum.

Einreise zurück nach Österreich (beruflich)

Seitens des BMI heißt es: “Wer zu beruflichen Zwecken nach Österreich einreist oder zurückkehr, muss die Online-Registrierung mittels Pre-Travel-Clearance, frühestens 72 Stunden vor der Einreise, durchführen und die Sendebestätigung vorweisen. Du musst einen Nachweis für die berufliche Einreise und ein ärztliches Zeugnis über einen negativen Test bzw. einen negativen Test, nicht mehr als 72 Stunden oder bei einem Antigen-Test nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, mitführen. „Selbsttests“ können nicht herangezogen werden. Ein Freitesten während der Quarantäne ist für beruflich Reisende jederzeit möglich.”