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Aktuell - Klagenfurt
Neben der Vernachlässigung seines Schützlings wurde einem Ex-Politiker auch vorgeworfen, das Vermögen des geistig beeinträchtigten Mannes veruntreut zu haben.
Neben der Vernachlässigung seines Schützlings wurde einem Ex-Politiker auch vorgeworfen, das Vermögen des geistig beeinträchtigten Mannes veruntreut zu haben. © Montage: pixabay/5min.at

12-Monate bedingte Haft:

Prozess: Ex-Politiker veruntreute Geld von Beeinträchtigtem

Klagenfurt – Ein 79-jähriger ehemaliger Nationalratsabgeordneter wurde heute nach mehrmaliger Vertagung der Verhandlung wegen Untreue am Landesgericht Klagenfurt zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, Geld vom Konto eines geistig beeinträchtigten Mannes zu Unrecht auf sein eigenes überwiesen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 1 Minuten Lesezeit (217 Wörter)

Das Opfer des ehemaligen Nationalratsabgeordneten, ein heute 63-jähriger geistig beeinträchtigter Mann, wohnte jahrelang auf dem Bauernhof des Angeklagten. Dem 79-Jährigen wurde bei der heutigen Fortsetzung der Verhandlung unter anderem vorgeworfen, der geistig beeinträchtigte Kärntner habe in einem kalten und stark verdreckten Keller leben müssen. Der Ex-Politiker wies bei früheren Verhandlungen diese Vorwürfe jedoch komplett von sich. So soll das Zimmer regelmäßig geputzt worden sein und nicht im Keller gelegen haben. Wie nun mehrere Medien berichten, wurde er bei der heutigen Verhandlung vom Vorwurf der Vernachlässigung freigesprochen.

Geld zu Unrecht aufs eigene Konto überwiesen

Dem 79-Jährigen wurde aber auch vorgeworfen, vom Konto des Mannes zu Unrecht Geld genommen zu haben. Wie der Ex-Politiker aussagte, habe es sich dabei etwa um Verpflegungs-, Wohn- und Kleidungskosten gehandelt. Bei der heutigen Verhandlung stellte Richterin Malina Willgruber laut Medienberichten aber fest, dass auch nach Abzug der Verpflegungs- und Wohnkosten immer noch rund 20.000 Euro verwendungswidrig vom Konto des beeinträchtigten Mannes abgebucht wurden. Neben dem Urteil von zwölf Monaten bedingter Haft müsse der Angeklagte daher auch 10.000 Euro Teilschadenersatz an den heute 63-Jährigen zahlen.

Der 79-Jährige will gegen das Urteil volle Berufung einlegen. Staatsanwältin Nicola Trinker gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.