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Aktuell - Kärnten
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Kapazitäten ausgeweitet

Selbsttests kommen in Teststraßen zum Einsatz

Kärnten – Der Leitfaden für Teststraßen in Gemeinden wurde überarbeitet. Selbsttests kommen zur Anwendung, Kapazitäten können in Anbetracht angekündigter Öffnungen im Mai ausgeweitet werden. 

 2 Minuten Lesezeit (258 Wörter) | Änderung am 20.04.2021 - 15.30 Uhr

Die Novelle der COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung schafft nun die Möglichkeit, dass Selbsttests unter Aufsicht einer verantwortlichen Person durchgeführt werden können und ein Nachweis durch eine befugte Stelle schriftlich ausgestellt wird. Damit können Personen mittels negativem Testergebnis und schriftlichen Nachweis diesen Selbsttest auch für beispielsweise einen Friseurbesuch verwenden. „Mit dieser Novelle schaffen wir einerseits für die Bevölkerung eine Erleichterung, andererseits können die Testkapazitäten ausgeweitet werden. Auch die Bereitschaft, sich testen zu lassen, wird damit forciert“, hält Gesundheitsreferentin LHStvin Beate Prettner fest.

Testkapazität wird erhöht

Aus diesem Grund und vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung angekündigten großen Öffnungsschritte Mitte Mai adaptiert das Land den Teststraßen-Leitfaden für Gemeinden. Die Gemeinden können schon seit geraumer Zeit selbständig Teststraßen errichten, die Finanzierung erfolgt durch den Bund. Dadurch, dass in Teststraßen nun auch die Selbsttests zur Anwendung kommen, kann die Testkapazität wesentlich erhöht werden, ohne dass medizinisches Personal notwendig ist. Vor allem in Hinblick auf die angekündigten Öffnungen und die damit verbundenen Eintrittstests kann die Testschlagzahl in Kärntens Kommunen wesentlich erhöht werden.

Die Gemeinden können beides anbieten: Teststraßen mit professionellen Testern und mit Selbsttests. Auch Testungen in Unternehmen können nun durchgeführt werden. Daher werden Kooperationen der Gemeinde mit einem Unternehmen, das größere Testungen durchführt, möglich. Ein Selbsttest, durchgeführt unter Aufsicht einer verantwortlichen Person, gilt 48 Stunden. Diese Person kann auch ein Gemeindebediensteter sein. Eine Einschulung betrifft lediglich die Handhabung des Testkits.