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Politik - Kärnten
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Nachhaltige Jagd:

Verordnung regelt künftig Be­jagung von Auer- und Birkhahn

Kärnten – In der heutigen Regierunssitzung wurde eine neue Verordnung zur Bejagung von Auer- und Birkhahn beschlossen. Damit wird deren Bejagung „auf eine längerfristige und rechtlich solide Basis gestellt“, wie Jagdreferent LR Martin Gruber betont.

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Seit Jahrzehnten werden Auer- und Birkhahn in Kärnten in eingeschränktem Maße bejagt, ohne dabei den Bestand zu gefährden. Geregelt wurde die Bejagung bisher über Bescheide, die jährlich neu von der Jagdbehörde zu genehmigen waren. Nun wurde eine Verordnung ausgearbeitet und nach Begutachtung in der Landesregierung beschlossen.

Eingrenzung des Zeitraums und Monitoring

Die Bejagung männlicher Exemplare von Auer- und Birkwild wird damit für die Zeit von 10. bis 31. Mai – dem Zeitpunkt der Frühjahrsbalz – erlaubt. Das freigegebene Kontingent beträgt für ganz Kärnten 139 Auerhähne sowie 275 Birkhähne pro Jahr. Damit die Population auch weiterhin in einem günstigen Erhaltungszustand bleibt, hat die Kärntner Jägerschaft – laut Verordnung – regelmäßig ein Monitoring des Bestands durchzuführen und auch die Lebensräume der Raufußhühner zu erhalten.

“Nachhaltige Jagd sorgt für gesunde Tierbestände”

„Wir folgen damit in Kärnten dem Grundsatz einer Jagd, die natürliche Ressourcen nützt und schützt. Denn eine nachhaltige Jagd sorgt nachweislich für gesunde Tierbestände“, erklärt LR Martin Gruber. So sind in Ländern, in denen die Bejagung des Auerhahns gänzlich eingestellt wurde, die Bestände fast verschwunden, wie etwa in Slowenien und Südtirol. „Wir hingegen haben seit Jahren stabile und vor allem genetisch diverse Bestände, was auf eine gesunde Population hinweist“, sagt der Jagdreferent.