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Wirtschaft - Kärnten
WK-Sparte Handel und die Gewerkschaft GPA appellieren, Geschäfte nur dort an Sonn- und Feiertagen zu öffnen, wo es auch sinnvoll ist.
WK-Sparte Handel und die Gewerkschaft GPA appellieren, Geschäfte nur dort an Sonn- und Feiertagen zu öffnen, wo es auch sinnvoll ist. © pixabay

An Sonn- und Feiertagen:

Tourismus­gebiete: Handels­öffnung mit Augen­maß gefordert

Kärnten – Der Handel soll in Tourismusgebieten an Sonn- und Feiertagen bald aufsperren dürfen. Jedoch erst dann, wenn es wirtschaftlich wieder sinnvoll ist, verlangen Wirtschaftskammer-Sparte Handel und die Gewerkschaft GPA.

 2 Minuten Lesezeit (296 Wörter)

Ab Anfang Mai dürfen im Tourismusland Kärnten viele Geschäfte wieder länger und auch an Sonn- und Feiertagen aufsperren. In einem gemeinsamen Appell verlangten heute Wirtschaftskammer Sparte Handel und die Gewerkschaft GPA, dass die Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung auch weiterhin Bestand haben solle, fordern aber die Kärntner Handelsunternehmen auf, für jeden Standort zu beurteilen, ob eine Öffnung der Geschäfte am Sonntag auch sinnvoll ist. Denn was passiert, wenn keine Touristen kommen?

Arbeitszeit und Zuschläge

Handelsunternehmen, die ihre Verkaufsstelle nach der Verordnung an Sonn- und Feiertagen offen halten und dabei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, haben dies den Angestellten spätestens zwei Wochen vor dem Arbeitseinsatz mitzuteilen. Diese haben dann das Recht, binnen drei Tagen die Arbeitsleistung abzulehnen. Keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer darf wegen der Ablehnung der Arbeitsleistung an Sonn -und Feiertagen benachteiligt werden. Außerdem muss die Arbeitsleistung an Sonn- und Feiertagen mindestens vier zusammenhängende Stunden betragen und ist mit einem Überstundenzuschlag von 100 Prozent abzugleichen.

Impulskäufe sind bald wieder möglich

Nach aktueller Datenlage finden Infektionen nicht im stationären Handel statt. Dass der Kärntner Handel ein verlässlicher Partner in der Pandemiebekämpfung ist, zeigen die Maßnahmen, die bereits jetzt umgesetzt wurden – vom Tragen der FFP2-Masken bis hin zur Einhaltung der 20-Quadratmeter-Regelung. „Für den Kärntner Handel ist die Absage an Zutrittstests eine positive Nachricht. Wir freuen uns, dass damit die für den Handel so wichtigen Impulskäufe möglich sein werden und es in dieser ohnehin extrem heraufordernden Situation zu keiner weiteren Belastung kommt. Mit dieser Entscheidung wird für die Kunden ein normales Shopping-Erlebnis möglich”, erklärten Raimund Haberl, Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Kärnten (WKK) und Gerald Loidl Vorsitzender der Gewerkschaft GPA Kärnten.