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Wirtschaft - Kärnten
© Pexels & Dieter Kulmer Photography

Neue Reform

Geplant: 1.500 Euro Mindest­lohn für Landes­bedienstete

Kärnten – Der Einstieg in den Landesdienst wird künftig dank höherer, leistungs- und ausbildungsorientierter Einstiegsgehälter attraktiver. Wesentlich ist ein Mindestlohn von 1.500 Euro netto. 

 5 Minuten Lesezeit (686 Wörter) | Änderung am 22.04.2021 - 15.42 Uhr

Die Besoldungsreform für den Kärntner Landesdienst wurde am Donnerstag von den beiden Koalitionspartnern Personalreferent Landeshauptmann Peter Kaiser und Landesrat Martin Gruber präsentiert. An ihrer Seite: die beiden Hauptverhandler Herwig Seiser und Markus Malle, der Zentralpersonalvertretungsobmann Gernot Nischelwitzer sowie der Leiter der Personalabteilung, Gerald Ring.

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LH Peter Kaiser, LR Martin Gruber, Gerald Ring, Gernot Nischelwitzer, Herwig Seiser und Markus Malle

LH Peter Kaiser, LR Martin Gruber, Gerald Ring, Gernot Nischelwitzer, Herwig Seiser und Markus Malle - © LPD Kärnten/Bauer

Pensionierungswelle steht bevor

In den kommenden Jahren steht Kärnten eine Pensionierungswelle bei den Landesbediensteten bevor. Bis Ende 2030 gehen rund 50 Prozent der Beschäftigten in Pension. Umso mehr steht nun das Ziel im Vordergrund, bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im System zu halten und neue anzuziehen „Die Mitarbeiter des Landesdienstes sind es uns wert, dass wir uns in den vergangenen eineinhalb Jahren sehr intensiv mit der Besoldungsreform beschäftigt haben. Es ist uns gelungen, ein – gegenüber der Privatwirtschaft konkurrenzfähiges – Schema zu schaffen“, betont Kaiser.

Mindestlohn von 1.500 Euro netto

Der Einstieg in den Landesdienst wird dank höherer und vor allem leistungs- und ausbildungsorientierter Einstiegsgehälter attraktiver. Wesentlich, so Kaiser, sei auch ein Mindestlohn von 1.500 Euro netto (2.100 Euro brutto). Zusätzlich gäbe es die Chance, zweimal einen zusätzlichen Sprung nach vorne zu machen: Einmal nach zehn und einmal nach fünfundzwanzig Dienstjahren, unter der Prämisse einer positiv absolvierten Dienstprüfung und entsprechend dienstlicher Leistungen.

Auch bestehende Mitarbeiter können umsteigen

Während in den kommenden fünf Jahren Mehrkosten von fünf bis sieben Millionen Euro entstehen würden, könnten danach die Gehaltskosten gesenkt werden. Dank einer flacheren Einkommenskurve und aufgrund des Wegfalls der Pragmatisierung. Auch bestehende Mitarbeiter können auf das neue Entlohnungsschema umsteigen. „Das neue System entspricht auch der Lebensrealität. Denn am Anfang des Erwerbslebens stehen meist die höheren Kosten an als gegen Ende hin“, sind sich Kaiser und Gruber einig. Zudem würde jeder in Kärnten von dieser Reform profitieren, betonen die Koalitionsparter: „Das neue Entlohnungsschema soll nämlich dafür sorgen, dass gut ausgebildete Menschen sich für den Landesdienst entscheiden, und damit garantieren wir wiederum bestens funktionierende öffentliche Einrichtungen.

Dem Dank des Landeshauptmannes an alle Beteiligten schloss sich auch Gruber an: „Gemeinsam ist es uns gelungen, ein weiteres heißes Eisen, über das seit mehreren Regierungsperioden diskutiert wurde, zu einem positiven Ergebnis zu bringen“, so der Landesrat.

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Landesrat Martin Gruber bei der Pressekonferenz

Landesrat Martin Gruber bei der Pressekonferenz - © LPD Kärnten/Bauer

Reform könnte 2022 in Kraft treten

Schon bei seinem Dienstantritt vor 30 Jahren sei von einer längst notwendigen Besoldungsreform die Rede gewesen, erinnert sich Nischelwitzer. „Der Arbeitsmarkt hat sich seither stark verändert und wir brauchen Fachkräfte“, legt der Zentralpersonalvertretungsobmann Wert auf die Notwendigkeit des neuen Gesetzesentwurfs. Zudem sei es auch aufgrund der demografischen Entwicklung wichtig, jungen Menschen einen sicheren Arbeitsplatz und eine Perspektive in Kärnten bieten zu können. Ein guter Staat besteht aus gutem Personal und das muss fair entlohnt werden, ist sich Seiser sicher: „Wir entsprechen mit dem neuen Entlohnungssystem dem Wunsch nach einer zukunftsfähigen Landesverwaltung“. Eineinhalb Jahre lang habe man im Lenkungsausschuss sämtliche Beschäftigungsfelder im Landesdienst geprüft, und jetzt eine Lösung geschaffen.

Der Gesetzesentwurf soll demnächst in die Begutachtung gehen. Dann könnte diese Reform – vorbehaltlich aller Beschlüsse – ab 2022 in Kraft treten.

Team Kärnten: “Transparenz muss hergestellt werden”

Ein zwiegespaltenes Urteil fällt Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer über die Eckpunkte der Besoldungsreform. „Ich begrüße einerseits die Festlegung auf höhere Einstiegsgehälter und die überfällige Abschaffung der Pragmatisierung. Andererseits ist die Reform in Detailbereichen aber zu bürokratisch, wie zum Beispiel die bis zu 26 verschiedenen Einkommensklassen zeigen.“ Köfer äußert neuerlich Unverständnis darüber, warum diese Reform seit 2013 auf sich hat warten lassen.

Köfer, der seit Jahren auf eine Besoldungsreform drängt und diesbezüglich auch Anträge im Landtag gestellt hat, fordert aber auch, den Landesrechnungshof die Besoldungsreform durchleuchten zu lassen: „Darüber hinaus muss auch Transparenz darüber hergestellt werden, welche Kosten das Reformkonzept verursacht hat. Wie wir wissen, wurde dafür eine externe Firma aus einem anderen Bundesland beauftragt.“