fbpx
Region auswählen:
Leben - Klagenfurt
© Pixabay

Brut- und Setzzeit

TiKo: “Leinen­­pflicht be­achten und Wild­­tiere schützen”

Kärnten – Von April bis August ist die sogenannte Brut- und Setzzeit. Also jene Zeit, in der Wildtiere ihren Nachwuchs auf die Welt bringen und großziehen. Das Tierschutzkompetenzzentrum Kärnten (TiKo) bittet daher, auf die bestehende Leinenpflicht zu achten. 

 2 Minuten Lesezeit (282 Wörter)

Wälder, hohe Wiesen sowie Laub- und Gehölzhaufen in Gärten und Parks sind beliebte Verstecke und Ruhezonen für brütende Wildtiere oder bereits geborene Jungtiere, erklären die Tierexperten vom TiKo auf Facebook. Sie bitten daher um besondere Vorsicht und machen auf die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit aufmerksam.

Besondere Rücksicht auf Wildtiere nehmen

Die Leinenpflicht wurde von April bis 15. Juli zum Schutz der Wildtiere eingeführt und soll ihnen die notwendige Ruhe bringen. Das bedeutet, es besteht aktuell auch außerhalb des verbauten Gebietes eine absolute Leinenpflicht. Das TiKo bittet, in dieser sensiblen Zeit besondere Rücksicht auf Wildtiere zu nehmen.

Dazu könnt ihr folgende Punkte beachten:

  • Hunde beim Spaziergang immer an der Leine führen – Leinenpflicht! (Auch ein noch so schwacher Jagdinstinkt kann dazu führen, dass ein trächtiges Tier in einen Schockzustand versetzt und so eine Fehlgeburt verursacht wird)
  • Wanderwege, Radwege und Pfade in der Natur nicht verlassen. Abgelegene Bereiche in Wäldern und hohem Gras sind unbedingt zu meiden, das gilt auch für Hunde.
  • Wildtiere und ihre Jungtiere niemals anfassen (bemerkt das Muttertier einen anderen Geruch, könnte es sein Jungtier verstoßen)
  • Besonders Acht geben, wenn man in die Nähe eines Wildtieres kommt
    (manche Tiere wie Wildschweine können sowohl für den Menschen als auch den Hund gefährlich werden, wenn sie ihre Jungtiere verteidigen)
  • Ein Eingreifen durch den Menschen sollte immer vermieden werden und nur im äußersten Notfall z.B. bei ernsthaften Verletzungen geschehen
  • Das Stutzen oder Fällen von Bäumen und Sträuchern im Herbst erledigen und die Gehölzhaufen als Überwinterungs- bzw. Brutstelle anbieten

Quelle: tiko.or.at

Schlagwörter: