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Aktuell - Kärnten
© Dieter Kulmer Photography

Öffnungsschritte

Bäderbetreiber hoffen auf “praktikable Regelungen”

Kärnten – Kärntens Frei- und Strandbäder bereiten sich auf Saisonstart am 19. Mai vor. Zu den Rahmenbedingungen gibt es aber noch viele offene Fragen. Gehofft wird auf sinnvolle Regelungen wie im Vorjahr und auf Unterstützung durch den Wirtschaftslandesrat.

 3 Minuten Lesezeit (465 Wörter)

Zwar wurden die Bäder bisher nicht explizit von der Bundesregierung erwähnt, die Bäderbetreiber gehen aber davon aus, ebenfalls am 19. Mai öffnen zu dürfen. „Die Vorbereitungen in unseren Betrieben laufen dementsprechend auf Hochtouren“, sagt Valentin Happe, WK-Sprecher der Kärntner Bäder.

Maskenpflicht, Gäste-Registrierung und mehr?

Sorge bereitet allerdings die Tatsache, dass die vorliegenden Informationen zu Rahmenbedingungen zu den Corona-Auflagen für Freibäderbesuche einen hohen administrativen Aufwand bedeuten. Trotz mehrmaligem Urgieren im zuständigem Gesundheitsministerium habe man bisher keine Antworten auf offene Fragen bekommen. Grundsätzlich sei man aber bestens vorbereitet, so Happe: „Wir haben im Vorjahr in intensiven Gesprächen mit Medizinern und Virologen einen Leitfaden zur Öffnung der Bäderbetriebe erarbeitet, der nach wie vor auf der Homepage des Ministeriums zu finden ist.“ Dabei sind praktikable bewährte Maßnahmen vom geregelten Zutritt, der maximalen Anzahl der Badegäste, Hygiene- und Abstandsregeln definiert.

Man gehe davon aus, dass dieses Präventionskonzept auch heuer wieder zur Anwendung kommen wird. Eine Gästeregistrierung, wie für die Gastronomie vorgesehen, hält Happe jedenfalls nicht für sinnvoll: „Das ist für unsere Betriebe nur unter hohem Aufwand umsetzbar und ist im Freiluftbereich auch völlig überzogen.“ Eine FFP2-Maskenpflicht wäre beispielsweise in den Garderoben nachvollziehbar, aber nicht im Freiluftbereich. Auch in Hallenbädern wäre eine FFP2-Maskenpflicht im Liegebereich kontraproduktiv, da die Masken bei Durchnässung ihre Schutzwirkung verlieren.

“20 Quadratmeter als Gast – realitätsfern!” 

Wenig Verständnis hat man außerdem für die so genannte 20-m²-Regel, die eine Limitierung der Anzahl an Badegästen bringen soll. „Außer Diskussion stehen für mich die Abstandsregeln, der Bemessung von 20 Quadratmetern pro Badegast kann ich nicht folgen”, so der WK-Bädersprecher. „Wenn eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern das Bad besucht werden sie sicher beieinander aufhalten. Als Bäderbetreiber muss ich für diese vier Personen aber 80 Quadratmeter zählen. Das ist völlig realitätsfern und ich gehe davon aus, dass die Politik hier noch eine bessere Lösung finden wird.“

Schutz der Badegäste hat Priorität

Bereits im Vorjahr habe sich speziell auf Landesebene gezeigt, dass Politik und Wirtschaft gemeinsam praktikable und sinnvolle Rahmenbedingungen erarbeiten können. Auch heuer hoffe das Land der Kärntner Seen mit seinen über 200 Badeplätzen auf die Unterstützung des Wirtschaftslandesrates bei dieser Thematik. Nur so könne die Basis für eine erfolgreiche Sommersaison geschaffen werden. „Der Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter ist uns ein großes Anliegen und wir werden alles tun, um die Infektionsgefahr in unseren Betrieben auf ein geringstmögliches Maß zu minimieren. Wir haben bereits im Vorjahr gezeigt, dass wir das können. Die Vorschriften müssen aber so gestaltet sein, dass Gäste nicht abgeschreckt werden“, gibt Happe zu bedenken.