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Ab morgen werden die Präventionsmaßnahmen um Nutzgeflügel vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen wieder zurückgenommen.
Ab morgen werden die Präventionsmaßnahmen um Nutzgeflügel vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen wieder zurückgenommen. © pixabay.com

Ab morgen:

Vogelgrippe: Verordnung wird wieder aufgehoben

Kärnten – Seit mehreren Wochen wurden keine Fälle der Vogelgrippe in Österreich bestätigt. Die Risikogebiets-Verordnung wird daher mit dem morgigen Mittwoch aufgehoben – das heißt, auch die Stallhaltepflicht wird zurückgenommen.

 1 Minuten Lesezeit (194 Wörter)

Die seit Februar für den Bezirk Villach Stadt sowie 38 weitere Kärntner Gemeinden verordnete Stallhaltepflicht für Geflügelhalter ab 350 Tieren sowie die seit Dezember 2020 geltende Risikogebiets-Verordnung werden vom Gesundheitsministerium mit dem morgigen 28. April aufgehoben.

Mehrere Wochen keine bestätigten Fälle

Die Einstufung der Risikogebiete war nach mehreren in Österreich – auch in Nachbarbundesländern von Kärnten – bestätigten Fällen der Vogelgrippe notwendig geworden. „Da es nun über mehrere Wochen keinen Fall der Geflügelpest mehr in Österreich gegeben hat, können die Maßnahmen auf Empfehlung der AGES aufgehoben werden“, informiert der für Tierseuchen zuständige Landesrat Martin Gruber.

Maßnahmen werden zurückgenommen

Das bedeutet, dass auch die seit Dezember verordneten Präventionsmaßnahmen um Nutzgeflügel vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen, wie Netze, Dächer und Abzäunungen, zurückgenommen werden. „Die Entwarnung durch die AGES beziehungsweise das Gesundheitsministerium ist eine große Erleichterung für geflügelhaltende Betriebe in Kärnten, von denen viele ihre Tiere in den letzten Wochen durch bauliche Maßnahmen schützen mussten. Ich danke allen Geflügelhaltern dafür, dass sie diese Maßnahmen mitgetragen haben“, so Gruber.