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Wirtschaft - Kärnten
Kein Einzelfall: Unternehmer Armin Knappitsch testete und wartet nun auf 17.000 Euro Kostenersatz
Kein Einzelfall: Unternehmer Armin Knappitsch testete und wartet nun auf 17.000 Euro Kostenersatz © 5min.at

Unternehmer in Vorleistung warten auf Kostenersatz

“Wenn die Gelder nicht bald fließen, müssen wir schließen!”

Villach / Krumpendorf – Ohne Corona-Test geht mittlerweile nichts mehr. Daher wurden zahlreiche „betriebliche Teststraßen“ eingerichtet. Mit gutem Beispiel gingen auch die beiden Villacher Unternehmer Daniela Lueder-Knappitsch und Armin Knappitsch (sie betreiben ein Frisörstudio und ein Bistro mit Kaffee) voran. Das Ergebnis: 1.700 kostenlose Tests und 17.000 Euro Kosten. Die Tests sowie das Personal wurden vorfinanziert. Jetzt warten die beiden seit Wochen darauf, ihr Geld wie versprochen refundiert zu bekommen. Kein Einzelfall wie sich herausstellte.

 7 Minuten Lesezeit (869 Wörter)

„Wir haben damals aufgrund der betrieblichen Testinitiative alle Anstrengungen unternommen am Standort beim Villacher GAV Center eine Teststraße zu errichten. Ziel war es, das eigene Personal, Partnerfirmen in der Umgebung und unsere Kunden kostenlos testen zu können. Deshalb, weil wir einen Beitrag leisten wollen, um die Pandemie einzudämmen“, schildert Unternehmer Armin Knappitsch die Vorgeschichte. Er hat sich dabei auf die österreichweit groß angelegte Aktion der „Betrieblichen Testungen“, einer Aktion der Bundesregierung, der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung verlassen. Das Modell für Betriebe unter 50 Mitarbeitern: Kostenlose Tests in Form eines Nasen- oder Rachenabstrichs für Beschäftigte sowie betriebsfremde Personen wie Kunden. Dafür solle es einen Kostenersatz von 10 Euro pro durchgeführten und dokumentierten Test vom Bund an die Unternehmer geben.

1.700 Tests – 17.000 Euro Kosten!

„Gestartet sind wir am 1. März 2021. Wir haben dreimal die Woche getestet und das Angebot wurde sehr gut angenommen. Bis heute hatten wir lediglich vier positive Testergebnisse“, schildert Knappitsch, der das Teststraßenprojekt mit professioneller Unterstützung der Feldkirchner Firma Kobermann Healthcare Projects umgesetzt hat. „Es muss streng auf alle Vorgaben sowie Kleidungsvorschriften geachtet werden. Auch die Begleitung mit medizinischer Aufsicht ist vorgeschrieben“, erklärt er. Die angefallenen Kosten und die damit verbundenen Rückerstattung sollten dann, nach Abschluss eines Quartals, über den AWS-Fördermanager durch die Unternehmer eingegeben werden. Im Falle von Knappitsch: 17.000 Euro für 1.700 Tests alleine im März 2021.

Warten auf viel Geld …

„Laut der Wirtschaftskammer sollte jeder Teststraßen-Betreiber ab 1. April die Möglichkeit haben, die Abrechnung Online einzureichen. Bis heute konnte aber der Antrag noch immer nicht eingereicht werden, denn der Bund hat die Richtlinien noch nicht freigegeben. Daher ist ein digitales Einreichen der Anträge unmöglich“, ist Knappitsch enttäuscht. Bis heute ist also dem Unternehmerehepaar noch immer nicht klar, wie und wann der Kostenersatz von 17.000 Euro refundiert wird.

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Auf der AWS-Webseite heißt es: “Zur Zeit werden die Richtlinien durch den Bund finalisiert. Details folgen …” Eine Kostenersatz-Einreichung ist damit nicht möglich.

Auf der AWS-Webseite heißt es: “Zur Zeit werden die Richtlinien durch den Bund finalisiert. Details folgen …” Eine Kostenersatz-Einreichung ist damit nicht möglich. - © KK

Kein Einzelfall

Selbiges Problem stellt sich auch für Georg Helmigk von der Krumpendorfer Firma LESEZIRKEL. „Wir testen seit circa zwölf Wochen und haben um die 1.000 bis 1.200 Tests durchgeführt“, schildert er. Getestet werden auch hier an die 30 Mitarbeiter, 90 Zusteller und ebenso wurde das Testangebot in der Gemeinde Krumpendorf ausgeweitet. Die wöchentliche Testung von circa 100 Personen geht auch hier ins Geld: „Ca. 10.000 Euro sind seitdem angefallen.“

Ohne Verordnung, keine Lösung in Sicht!

Da die Kostenersätze für die Firmen bis heute noch nicht einmal einreichbar sind, läuten die Telefone bei der Wirtschaftskammer Kärnten heiß. Zahlreiche Teststraßen-Betreiber, die in Vorleistung gegangen sind, warten auf eine Lösung und den dringend notwendigen Kostenersatz. Peter Schöndorfer, Pressesprecher der Wirtschaftskammer Kärnten, erklärt, warum noch keine Einreichung möglich ist: „Das betriebliche Testen ist ein wichtiger Aspekt in der gesamten Pandemiebekämpfung und braucht eine Verordnung – in diesem Fall vom Finanzministerium. Diese gibt es bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht.“

Trotz mehrmaligem Urgieren der Standesvertretung und Ärger bei vielen Teststraßen-Betreibern ist es noch nicht gelungen, die notwendige Verordnung herauszubringen. Schöndorfer bestätigt: „In Kärnten herrscht ein großes Interesse an diesen betrieblichen Testungen, da es eine Erleichterung für den Betrieb ist, die Mitarbeiter selbst testen zu können. Die Wirtschaftskammer setzt sich intensiv für alle ihre Mitglieder ein, aber wir können die Regierung nicht dazu zwingen Verordnungen zu erlassen.“ Wann es also zu einer Lösung kommt, ist noch offen.

Reduktion der Tests bis hin zur Schließung

Auf die ausstehende finanzielle Vergütung reagieren die Unternehmer mit einer Reduktion des Testangebotes. In der Teststraße beim GAV Center in Villach wird dadurch nicht mehr dreimal wöchentlich, sondern nur mehr einmal wöchentlich getestet. Knappitsch müsste aufgrund der fehlenden Mittel sogar einen Schritt weiter gehen: “Wir wollen ja mit dem Testen nicht aufhören – vor allem, weil es gut angenommen wird und auch die anderen Firmen dankbar für das Angebot sind. Nur wenn die Gelder nicht bald fließen, steht die Überlegung im Raum die Teststraße aus wirtschaftlichen Gründen zu schließen.”

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Testen: Bisher dreimal, seit kurzem nur mehr einmal wöchentlich. Wenn der Kostenersatz nicht bald kommt, droht gar die Schließung!

Testen: Bisher dreimal, seit kurzem nur mehr einmal wöchentlich. Wenn der Kostenersatz nicht bald kommt, droht gar die Schließung! - © 5min.at

„Unternehmer werden bestraft“

Der Villacher Gemeinderat Kurt Petritsch sieht in dem Dilemma für die Teststraßen-Betreiber gar eine Bestrafung für die Unternehmer: „Es kann ja nicht sein, dass jemand der sich für das Gemeinwohl einsetzt, hier mit einer Bestrafung konfrontiert ist und einem Verwaltungsprozess nachlaufen muss. ‚Koste es was es wolle‘, war der Wortlaut vom Bundeskanzler. Leider ist das in der Praxis für die Unternehmer und Teststraßen-Betreiber anscheinend nicht möglich.“ Als nicht durchdacht, sieht er aber auch den Beschluss des Nationalrates für die Betreiber, die immer noch auf ihr Geld warten: „Laut diesem dürfe man für die betriebliche Testung nichts verlangen. Daher sind die Tests kostenlos. Ein eigenmächtiges Kassieren von Beiträgen, welche zumindest Selbstkosten abdecken würden, hätte zur Folge, dass keine Fördergelder ausgezahlt werden!“