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Aktuell - Kärnten
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Zutrittsmöglichkeiten

“3G-Regel”: So bekommst du den Grünen Pass

Kärnten – Wie bereits bekannt ist wird der Grüne Pass bei den Öffnungsschritten eine große Rolle spielen. Doch wer bekommt eigentlich einen solchen Pass, und damit die Zutrittsmöglichkeit zu Gastro, Kultur, Friseur und Co.? 

 1 Minuten Lesezeit (216 Wörter)

Am 19. Mai kommt es in vielen Bereichen zu Öffnungsschritten. Diese werden jedoch von strengen Sicherheitsmaßnahmen begleitet. Mehr dazu hier. Zutritt zu den jeweiligen Bereichen erhalten nur getestete, geimpfte oder genesene Personen. Der “grüne Pass” soll diese Daten erfassen. Doch wie lange sind die einzelnen “Zutrittsmöglichkeiten” eigentlich gültig?

Zutrittsmöglichkeiten im Überblick

Es gibt drei Möglichkeiten, um den grünen Pass zu bekommen.

  • Impfung: Geimpfte Personen erhalten den grünen Pass. Dieser ist 22 Tage (bzw. rund drei Wochen) nach der ersten Impfung für maximal drei Monate gültig. Mit der zweiten Teilimpfung wird die Gültigkeit des Passes nochmal auf 9 Monate verlängert. Impfstoffe, bei denen nur eine Dosis notwendig ist, gelten 22 Tage nach dem Stich automatisch für 9 Monate.
  • Testung: Personen, die einen negativen Corona-Test nachweisen können erhalten ebenfalls einen grünen Pass. Hier gibt es verschiedene Test-Möglichkeiten. PCR-Tests gelten für 72 Stunden, Antigen-Tests für 48 Stunden, Selbsttests (behördlich dokumentiert) gelten 24 Stunden.
  • Genesung: Wer nachweislich eine Corona-Infektionen überwunden hat erhält ebenfalls einen Grünen Pass. Damit ist man dann 6 Monate von der Testpflicht befreit. Als Nachweis für eine überstandene Infektion gelten eine ärztlicher Bestätigung, ein amtlicher Absonderungsbescheid oder ein positiver Antikörpertest. Dieser ist allerdings nur drei Monate lang gültig