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Aktuell - Kärnten
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Eine vorläufige Anleitung

Selbsttest als Eintrittskarte: So soll es funktionieren

Kärnten – Ab 19. Mai ist es so weit: Die Gastronomie darf wieder öffnen. Wenn man geimpft, getestet oder genesen ist, darf man also wieder in die Lokale. Vor kurzem wurde bekannt, dass Selbsttests nun auch als Eintrittstest gelten sollen.

 3 Minuten Lesezeit (392 Wörter) | Änderung am 12.05.2021 - 17.46 Uhr

Viele 5 Minuten Leser fragten sich, wie genau ein “behördlich dokumentierter Selbsttest” funktionieren soll. Dabei handelt es sich um Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst werden. Die IT-Abteilung in der Kärntner Landesregierung hat sich in letzter Zeit ins Zeug gelegt, um eine Antwort darauf zu finden. Auf Basis eines Wiener Models wurde nun ein elektronisches System entwickelt, dass die Lösung sein soll. Das bestätigt der Kärntner Landespressesprecher Gerd Kurath in einer heutigen Pressekonferenz. “Das ist im Moment der vorläufige Plan. Bis Montag wird alles fixiert”, verspricht er.

Wie funktioniert es?

Funktionieren soll das Ganze mit den ganz normalen Gratis-Selbsttests aus der Apotheke. Man möchte hier die Kosten für die Bevölkerung so gering wie möglich halten. Bevor man startet, gibt man in einem Formular, das später auf einer eigenen Website zu finden sein wird, seine Daten bekannt. Anschließend, bekommt man einen Code zugeschickt. Diesen Code schreibt man dann direkt auf den Selbsttest hinauf. Wenn dieser Schritt erledigt ist, macht man ein Foto davon und lädt es auf die Plattform. Abschließend erhält man ein PDF-Zertifikat das belegt, dass man Corona negativ ist. Aber keine Angst: Wie Kurath beruhigt kann man dann das PDF Dokument ausdrucken, oder einfach am Handy speichern und bei Bedarf aufrufen.

Vorläufiges Selbsttest-Verfahren im Überblick

  • Selbsttest gratis bei der Apotheke holen
  • Daten in ein Formular eintragen
  • Code bekommen
  • Selbsttest machen
  • Code auf den Selbsttest schreiben
  • Foto davon machen und hochladen
  • Zertifikat bekommen
  • Ausdrucken oder speichern

Ab nächsten Mittwoch soll das System laufen

Der Selbsttest hat mit diesem Verfahren dann eine Gültigkeit von 24 Stunden. Das Land Kärnten plant am Montag, dem 17. Mai, noch ein Erklärvideo zu diesem Thema online zu stellen. Dort soll dann nochmal der genaue Ablauf geschildert werden. Ab 19. Mai soll das System laufen. Anfang Juni soll das Ganze außerdem so funktionieren, dass das Ergebnis direkt im Grünen Pass erscheint.

Zutrittstests im Überblick

Zutritt zu den Gastronomie-, Hotellerie-, Kultur-, und Sportbereichen gibt es ab 19. Mai für Personen mit:

  • einem behördlich dokumentierten Selbsttest (dieser ist 24 Stunden gültig)
  • einem Antigen- oder PCR-Test (Antigentest gilt 48 Stunden, PCR-Test gilt 72 Stunden)
  • der Bestätigung einer überstandenen Corona-Infektion in den letzten 6 Monaten
  • dem Nachweis über eine Corona-Impfung. (gilt drei Wochen nach der ersten Impfung)