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Wirtschaft - Kärnten
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Tourismus ist startklar

Gäste-Registrierungs­system: 400 Betriebe bereits angemeldet

Kärnten – Während die Impfungen zügig voranschreiten bereitet sich das Land Kärnten und das Koordinationsgremium des Landes auf die bevorstehenden Öffnungsschritte am 19. Mai vor. Unter anderem wird es ein elektronisches Gäste-Registrierungssystem geben ...

 2 Minuten Lesezeit (299 Wörter) | Änderung am 12.05.2021 - 17.50 Uhr

Dieses System hat heute die Kärnten Werbung präsentiert. Ab 19. Mai müssen sich Gäste in sämtlichen Betrieben (Gastro und Hotellerie) registrieren lassen, um im Falle des Falles das Contact Tracing sicherzustellen. Registrieren lassen muss sich übrigens jeder, egal ob getestet, geimpft oder genesen. “Auch die Handy-Signatur wird in Zuge immer wichtiger werden”, erklärt Landespressesprecher Gerd Kurath in einer Pressekonferenz.

Selbsttests sollen auch vor Ort erhältlich sein

Eine Ankoppelung an die Bezirksbehörden ist daher damit ebenso verbunden. 400 Kärntner Betriebe haben sich bereits bei der Kärnten Werbung angemeldet, um ihren Gästen die Registrierung zu vereinfachen. Vorgesehen ist von Bundesseite auch, dass Gastro-Betriebe ihren kurzentschlossenen Gästen Selbsttest vor Ort anbieten. Wenn die Lieferungen vonseiten des Bundes funktionieren, werden die Testkits in Kärnten an die interessierten Betriebe geliefert werden können.

Land will viele Testmöglichkeiten bieten

Vor allem die Testmöglichkeiten sollen so breit angelegt sein für all jene, die weder geimpft noch von einer Coronaerkrankung in den letzten 6 Monaten genesen sind. Kärnten kann dann, mit den Landesteststraßen, mit 37 Gemeinden, die Antigentests mit medizinischem Personal und Selbsttests unter Kontrolle anbieten, mit den niedergelassenen Ärzten, die ebenso Tests durchführen und mit den Apotheken sowie den Testbussen, ein breit gefächertes Angebot für die Bevölkerung anbieten, damit Tests überall kurzfristig möglich werden. So soll auch der Anreiz zum Testen gehoben werden.

Zutrittstests im Überblick

Zutritt zu den Gastronomie-, Hotellerie-, Kultur-, und Sportbereichen gibt es ab 19. Mai für Personen mit:

  • einem behördlich dokumentierten Selbsttest (dieser ist 24 Stunden gültig)
  • einem Antigen- oder PCR-Test (Antigentest gilt 48 Stunden, PCR-Test gilt 72 Stunden)
  • der Bestätigung einer überstandenen Corona-Infektion in den letzten 6 Monaten
  • dem Nachweis über eine Corona-Impfung. (gilt drei Wochen nach der ersten Impfung)
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