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Aktuell - Kärnten
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Erstmals seit Anfang November:

Ausgangs­beschränkung endet heute um Mitternacht

Kärnten – Seit 3. November herrscht in ganz Österreich eine "nächtliche Ausgangsbeschränkung". Zwischen 20 und 6 Uhr darf man seinen Wohnbereich nicht verlassen, außer man hat einen der bekannten Gründe dafür. Das ändert sich jetzt ... 

 2 Minuten Lesezeit (272 Wörter) | Änderung am 15.05.2021 - 14.38 Uhr

Seit diese Regelung im November beschlossen wurde, wurde sie immer wieder verlängert. Zuletzt hat der Hauptausschuss die Regelung bis 15. Mai beschlossen. Somit endet die Ausgangsbeschränkung also heute, am Samstag, um 24 Uhr. Seit Anfang November ist der morgige Sonntag also der erste Tag, ausgenommen Weihnachten, an dem man wieder zwischen 20 und 6 Uhr ohne Grund das Haus verlassen darf. Ab Mittwoch gibt es dann weitere Öffnungsschritte in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Sport und Kultur.

Von 22 bis 5 Uhr gibt es eine eigene Regelung

Auch das Bundesministerium schreibt auf der offiziellen Website: “Im Rahmen der Öffnungsverordnung wird es keine Ausgangsbeschränkungen mehr geben. Das Haus darf also wieder rund um die Uhr ohne Vorliegen eines Grundes verlassen werden“. Dennoch gibt es einige Punkte, die wir wohl weiter beachten müssen. Hier alle auf einen Blick:

Ab 19. Mai

  • Ab 22 Uhr gilt eine allgemeine Sperrstunde für alle Betriebe, Veranstaltungen und Sportstätten.
  • Von 22 Uhr bis 5 Uhr sind nur Zusammenkünfte von vier Personen plus von maximal sechs minderjährigen Kindern zulässig.
  • Tagsüber sind Treffen von vier Personen indoor plus sechs minderjähriger Kinder zulässig, outdoor von zehn Personen plus zehn minderjähriger Kinder.
  • Die bisherigen Regeln für FFP2-Masken und Mund-Nasen-Schutz bleibt gleich
  • Der Mindestabstand von zwei Metern bleibt nahezu überall erhalten (Ausnahme: am Tisch im Gasthaus, Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen).
  • In allen neu geöffneten Bereichen müssen COVID-19-Präventionskonzepte erstellt und COVID-19-Beauftragte ernannt werden.
  • Registrierungspflicht für Gäste bei Gastronomie, Hotellerie, Veranstaltungen und Freizeitbetrieben indoor sowie outdoor (Ausnahme bei geringer Interaktion: z.B. Zoo, Freibäder etc.)

Quelle: www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus