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Verhandlung ging bis zum OGH

Bootsunfall am Wörthersee: Unfall­lenker erneut vor Gericht

Wörthersee – Nach dem tragischen Bootsunfall im Mai 2017 erhob die Familie des Verstorbenen Schadensersatzansprüche in der Höhe von 27.000 Euro. Diese wollte der damalige Unfalllenker kurzerhand auf seine Versicherung abschieben. Doch die Rechnung ging nicht auf.

 1 Minuten Lesezeit (121 Wörter)

Ein schrecklicher Bootsunfall trug sich im Mai 2017 am Wörthersee zu. Ein Niederösterreicher hatte damals ein Boot in alkoholisiertem Zustand gelenkt. Bei einem “Power Turn”-Manöver fiel dabei ein 44-jähriger Mann über Bord. Er erlitt durch die Schiffsschraube tödliche Verletzungen. Der Unfalllenker erhielt daraufhin eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Monate, diese saß er mit einer Fußfessel ab.

Unfalllenker muss nun Schadensersatz zahlen

Doch auch die Familie des Verstorbenen erhob Schadensersatzansprüche. Insgesamt ging es um 27.000 Euro. Wie Medien berichten, wollte der Niederösterreicher diese kurzerhand auf seine Versicherung abschieben und landete damit erneut vor Gericht. Der Fall wanderte bis zum Obersten Gerichtshof. Dieser bestätigte vor kurzem, dass der Mann selbst für den Schadenersatz aufkommen muss.