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Leben - Kärnten
Gestritten wurde, weil der Nachbar am Sonntag seinen Rasen mähte.
Gestritten wurde, weil der Nachbar am Sonntag seinen Rasen mähte. © pixabay

Knalleffekt vor Gericht

Nachbarschafts­streit: “Opfer” hatte sich Ver­letzungen selbst zugefügt

Döbriach am Millstätter See – Mit einem Knalleffekt endet ein Nachbarschaftsstreit in Döbriach am Millstätter See jetzt am Bezirksgericht Spittal an der Drau. Dort war der 46-jährige Oliver B. angeklagt, weil er angeblich seinem Nachbarn, den 81-jährigen Wilhelm M. im Streit einen Stoß versetzt hatte, sodass dieser zu Boden fiel, angeblich verletzt liegen blieb und mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen werden musste. Jetzt stellte sich heraus, die Verletzungen hatte sich das „Opfer“ selbst zugefügt. Oliver B. bekam einen Freispruch, der Nachbar M. muss jetzt alle Kosten, samt jenen des Rettungshubschraubers bezahlen.

 2 Minuten Lesezeit (259 Wörter)

Von Manfred Wrussnig. „Was da alles an erfundenen Geschichten erzählt wurde, ist einmalig in meiner Laufbahn“, so der Villacher Anwalt Hans Gradischnig zu 5 Minuten, der den Freispruch für seinen, wegen Körperverletzung angeklagten Mandanten, erwirkt hatte.

Alles begann mit einem lärmenden Rasenmäher

Gestritten wurde, weil der Nachbar M. am Sonntag seinen Rasenmäher startet und lärmend im Garten sein Gras mähte. Oliver, der mit Freunden im Garten saß, fühlte sich gestört. Es kam zu einem Disput und plötzlich lag M. am Boden: “Eine Zeugin hörte noch wie er fluchend ‘Die S** wird jetzt einmal zahlen, jetzt werden mich die Nachbarn kennenlernen’, sagte”, liest Gradischnig aus dem Gerichtsprotokoll vor. Ein Sachverständiger stellte fest, dass sich der Mann dann auch noch mit Sand an der Stirn eine Abschürfung selber zugefügt hatte und mit dem Rettungshubschrauber nach Klagenfurt ins Klinikum geflogen, wo er bald wieder entlassen wurde.

Finanzielle Folgen für den Sonntagsmäher

„Dass der Hubschrauber von der Rettung angefordert wurde, darüber war er selber entsetzt“, schilderte eine Zeugin. Außer einer blutenden Wunde am Finger konnten keine Verletzungen festgestellt werden „außer jener auf der Stirn, die er sich mit Sand selber aufgerieben hatte“, so der Villacher Anwalt. Für Oliver B. erfolgte vor Bezirksrichter Mario Zuzek ein glatter Freispruch von der angeklagten  Körperverletzung –  mit schlimmen finanziellen Folgen für den Sonntagsmäher. Er muss alle Kosten, inklusive des Rettungseinsatzes des Hubschraubers übernehmen, „der allein um die 4000 Euro gekostet haben dürfte“, so Gradischnig.