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Politik - Kärnten
© Bettina Nikolic

Auf Ausschuss-Ebene

Weiterer Schritt zum Be­schluss des Kärntner Seen­volks­begehrens

Kärnten – Beschluss zum Kärntner Seenvolksbegehren auf Ausschuss-Ebene gefasst. Seegrundstücke, die im Besitz des Landes Kärnten oder seiner Gesellschaften stehen, sollen für die Bevölkerung erhalten und attraktiviert werden. Möglichkeit zur Finanzierung weiterer Grundstücke im Landeseigentum geschaffen. Finaler Beschluss in der Landtagssitzung am 27. Mai 2021.

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„Mit dem heutigen Ausschuss-Beschluss sind wir einem besseren Schutz all jener Seegrundstücke, die im Besitz des Landes Kärnten oder seiner Gesellschaften stehen, einen entscheidenden Schritt nähergekommen“, vermeldet der Vorsitzende, Landtagspräsident Reinhart Rohr, im Anschluss an die heutige Sitzung des Ausschusses für BürgerInnenbeteiligung, direkte Demokratie und Petitionen. „Seit September 2020 haben wir Hand in Hand mit den Initiatoren des Kärntner Seenvolksbegehrens Walter Polesnig und Gerhard Godescha, der Landesverwaltung und Experten aus unterschiedlichen Gebieten intensiv zusammengearbeitet, um die Seeufer für die Bevölkerung nachhaltig zu sichern und besser zugänglich zu machen. Dieses Ziel wird nun sogar in der Kärntner Landesverfassung verankert“, so Rohr.

“Wir begrüßen die heutige Einigung”

„Wir begrüßen die heutige Einigung, die auch zum Ziel führen wird, dass es mehr öffentliche Seegrundstücke gibt”, erklärt FPÖ-Ausschussmitglied 3. Landtagspräsident Josef Lobnig. „Mit der anstehenden Zweckwidmung der Motorbootabgabe kann das Land Kärnten zukünftig neue Zugänge zu den Kärntner Seen erwerben und öffentlich freigeben“, hebt Landtagsabgeordneter Hannes Mak hervor.

Finaler Beschluss am 27. Mai

„Es muss sichergestellt sein, dass auch in Zukunft eine qualitative, sinnvolle sowie nachhaltige Weiterentwicklung im Bereich der Kärntner Seen machbar bleibt. Ein maßvoller Ausgleich zwischen öffentlichen, wirtschaftlichen und touristischen Interessen ist für die Allgemeinheit von erheblicher Bedeutung. Ganz essenziell ist, dass die Anzahl an freien Seezugängen für die Zukunft gesichert bzw. weiter ausgedehnt wird“, so Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer. Der Zweckwidmung der Motorbootabgabe und der digitalen Erfassung der Ufer und Seenzugänge steht Köfer überaus positiv gegenüber. Nun steht nur noch der finale Beschluss im Kärntner Landtag bei der Sitzung am 27. Mai an.