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Aktuell - Kärnten
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Leserfrage:

“Gilt ein Selbsttest als Nachweis für die Einreise nach Österreich?”

Kärnten – "Gilt ein Selbsttest als Nachweis für die Einreise nach Österreich?" Diese Frage brennt vielen 5 Minuten Lesern aktuell auf der Zunge. Wir haben nachgeforscht.

 1 Minuten Lesezeit (229 Wörter)

Seit 19. Mai gelten auch „behördlich dokumentierte Selbsttests“ als Eintrittstest in Kärnten. Unter selbsttest.ktn.gv.at ist es seit Mittwochnachmittag daher möglich, sich den Wohnzimmertest online bestätigen zu lassen. Eine Frage brennt seitdem vielen 5 Minuten Lesern auf der Zunge: “Gilt der bestätigte Selbsttest denn auch als Nachweis für die Einreise nach Österreich?”

Die Antwort lautet “Nein”

Ein bestätigter und negativer Corona-Selbsttest über die Plattform des Landes ist nicht als Einreisetest gültig. Grundsätzlich müssen alle Personen, die nach Österreich einreisen wollen, entweder einen negativen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden), einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen Nachweis einer überstandenen Corona-Erkrankung vorlegen können. Auch ein Impfnachweis ist gültig, wenn die erste Teilimpfung bereits drei Wochen zurückliegt.

Appell: “Registrierung schon vorab erledigen”

Verpflichtend ist auch eine Registrierung unter entry.ptc.gv.at. Im Hinblick auf das verlängerte Pfingstwochenende appelliert das Koordinationsgremium des Landes an die Bevölkerung, sich bereits vorab zu registrieren, um bei der Rückkehr nach Österreich problemlos die Grenze passieren zu können. In den vergangenen Tagen kam es oftmals zu Staus an Kärntens Grenzen, weil viele auf die Registrierung vergessen. Natürlich gibt es auch weiterhin die Möglichkeit die Registrierung vor Ort an den Grenzstellen auszufüllen.

Die Ausreise-Bestimmungen werden laufend aktualisiert und sind auf der Homepage des Außenministeriums ersichtlich.