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Corona-Maßnahmen

Reisen zu Pfings­ten: Diese Regeln gelten an den Grenzen

Kärnten – Das Pfingstwochenende steht bevor. Hier gibt es die derzeitigen Voraussetzungen für eine Auslandsreise im Überblick. Besonders bei der Einreise zurück nach Österreich muss einiges beachtet werden. Ein Corona-Selbsttest ist hier als Nachweis zum Beispiel nicht gültig. 

 1 Minuten Lesezeit (189 Wörter) | Änderung am 21.05.2021 - 17.35 Uhr

Im Vorfeld des verlängerten Pfingstwochenendes wird seitens des Landes noch einmal auf die notwendigen Voraussetzungen für eine Auslandsreise hingewiesen. Um bei einer Rückkehr nach Österreich wieder problemlos und schnell die Grenze passieren zu können, ist eine elektronische Vorab-Anmeldung (Pre-Travel-Clearance) dringend angeraten. Die entsprechenden Formulare können zwar auch auf den jeweiligen Grenzübergängen ausgefüllt werden, dies führt aber gerade bei einem zu erwartenden stärkeren Wochenendverkehr zu Verzögerungen und möglichen Staubildungen an der Grenze.

Das ist bei der Einreise nach Österreich zu beachten

Zudem müssen alle Personen, die nach Österreich einreisen, entweder einen negativen Antigen– (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) bzw. einen Nachweis einer überstandenen Corona-Erkrankung in den letzten sechs Monaten vorlegen können oder einen Impfnachweis erbringen. Die Erst-Impfung muss dabei zumindest mehr als drei Wochen bzw. 22 Tage zurückliegen.

Selbsttest gilt nicht bei der Einreise

Ein bestätigter und negativer Corona-Selbsttest über die Plattform des Landes gilt nicht als Einreisetest. Die Bestimmungen, welche bei der Einreise in ein benachbartes Land zu beachten sind, werden laufend auf der Homepage des Außenministeriums aktualisiert.