Nachweise in Zukunft verpflichtend:
Verschärfung bei 3G-Nachweisen sorgt für Unverständnis
Kärnten/Österreich – Eine Novelle des Covid-Maßnahmengesetzes verschärft die 3G-Regel bei Freizeiteinrichtungen. Bisher waren die Nachweise nur bei "länger andauernden Interaktionen" vorgeschrieben, das wird sich in Zukunft aber ändern.
In der Covid-19-Öffnungsverordnung vom 10. Mai hieß es in Paragraf 5 für Outdooreinrichtungen noch: “Der Betreiber darf Kunden, bei denen davon auszugehen ist, dass es zu einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen kommt, nur einlassen, wenn diese einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen. Der Kunde hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.” Viele Betreiber von Freizeiteinrichtungen agierten daher in den vergangenen Tagen in einem Graubereich, da in manchen Betrieben keine Interaktionen unter den Gästen zu erwarten waren – daher war dort auch kein 3G-Nachweis erforderlich.
3G-Nachweis wird verpflichtend
Das neue Covid-Maßnahmengesetz wurde am gestrigen Mittwoch beschlossen. Sobald es in Kraft tritt, werden die 3G-Nachweise in Freizeiteinrichtungen, wie etwa den Kärntner Strandbädern, Zoos oder Tierparks, verpflichtend sein, denn in einer Novelle wurde der Teil der “länger andauernden Interaktionen mit anderen Personen” gestrichen. Das heißt, sobald das neue Covid-Maßnahmengesetz in Kraft tritt, wird es für die Freizeitbetriebe verpflichtend sein, die 3G-Nachweise schon im Eingangsbereich zu kontrollieren.
Unverständnis in der Kärntner Politik
Völliges Unverständnis äußert FPÖ-Landesparteiobmann Gernot Darmann über die Verschärfung der COVID-19-Öffnungsverordnung durch das Gesundheitsministerium. In einer Aussendung vom heutigen Donnerstag erklärt er: „Statt die Einschränkungen und Auflagen umgehend zu reduzieren, setzt diese Bundesregierung noch eins drauf und sorgt für Verschärfungen, indem nun überall die 3-G-Regel gelten soll. Angesichts der Entwicklungen der Coronazahlen ist das eine reine Schikane gegenüber unseren Bürgern und Touristen sowie der Betreiber der Freizeiteinrichtungen. Die FPÖ fordert ein sofortiges Einlenken der türkis-grünen Bundesregierung. Es muss in allen Kärntner Strand- und Freibädern freien Zugang ohne Zutrittstests geben, genauso wie in allen übrigen Freizeiteinrichtungen. Die Anwendung der 3-G-Regel in den Strandbädern, Zoos oder Tierparks ist nicht nur eine Frotzelei der Bürger, sondern wird auch für Chaos und Menschenschlangen etwa vor dem Strandbad Klagenfurt führen!“ Darmann fordert Landeshauptmann Peter Kaiser und Tourismusreferent Sebastian Schuschnig auf, klare Worte gegenüber der Bundesregierung zu finden um die “verrückten Regelungen und Schikanen” sofort zu stoppen.