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Aktuell - Kärnten
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Pressekonferenz der Bundesregierung

Ab 1. Juli: Feiern und Hochzeiten wieder erlaubt

Kärnten – Heute wurden im Rahmen einer Pressekonferenz weitere Corona-Lockerungsschritte verkündet. Ab 10. Juni wird einiges leichter und ab 1. Juli dürfen wir wieder feiern!

 2 Minuten Lesezeit (317 Wörter) | Änderung am 28.05.2021 - 12.38 Uhr

Bei der Pressekonferenz informieren Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), sowie Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) über die neuen Lockerungsschritte.

Drei-Wochen-Rhythmus bei den Öffnungen

Wie der Bundeskanzler erklärt, sind bereits 3,5 Millionen Menschen geimpft und bis 1. Juli sollen sogar rund 5 Millionen Österreicher geimpft sein. “Unsere Ziele wurden überfüllt”, erklärt Kurz. Die Bundesregierung ist froh über die Öffnungen die bereits am 19. Mai stattgefunden haben. Seitdem konnten über 19.000 Menschen aus der Arbeitslosigkeit zurückkommen. “Die Menschen können sich endlich wieder treffen. Das bringt uns allen mehr Lebensqualität”, so der Bundeskanzler.

Die nächsten Lockerungsschritte sollen ab 10. Juni stattfinden. Danach geht es ab 1. Juli weiter. “Es ist ein Drei-Wochen-Rhythmus. Wir setzen diese Maßnahmen aber immer behutsam”, erklärt Kurz. Dann fallen auch die Gruppenbegrenzungen bei Festen wie Hochzeiten und Geburtstagen weg. “Ab 1. Juli gilt nur noch das, was dringend notwendig ist. Es wird also auch wieder Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze geben”, erklärt Kurz.

Die Lockerungen einen Blick

  • Sperrstunde: Die Sperrstunde von 22 auf 24 Uhr ausgeweitet werden
  • Gastro: Im Lokal sollen statt vier Personen nun maximal acht Personen an einem Tisch sitzen dürfen, in den Gastgärten und im Freien sollen sogar 16 statt zehn Personen erlaubt sein, Masken und Abstände sollen dann ebenfalls nicht mehr notwendig sein (jeweils + Kinder)
  • Quadratmeterregel: Die Quadratmeterregel soll deutlich reduziert werden. So dürfen bald vermutlich 10 statt 20 Quadratmeter pro Person ausreichen
  • Maskenpflicht: Im Indoorbereich und in den Öffis werden diese wohl bestehen bleiben, aber es ist denkbar das statt der FFP2-Maske wieder ein Mund-Nasen-Schutz reicht, diskutiert wird, ob bei Veranstaltungen im Freien darauf verzichtet werden kann (wenn die 3G Regel besteht)
  • Hochzeiten und Feiern: Hier sollen erste Lockerungen ab 1. Juli kommen
  • Musik- und Chorproben: Wenn die 3G Regel eingehalten wird, soll es keine Beschränkung bezüglich der verfügbaren Quadratmeter pro Person mehr geben
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